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Einfuhr von FCKW-Kühlschränken verhindert

Cabezon (CC0), Pixabay

Vergangene Woche kontrollierten Abfertigungsbeamte des Zollamts Altötting (Autobahn) einen Lkw, welcher laut Abfertigungspapieren unter anderem Kühlschränke aus dem Kosovo für gewerbliche Zwecke geladen hatte.

Im Hinblick auf das Risiko, dass diese mit einem verbotenen Kühlmittel betrieben werden könnten, entschied sich der zuständige Abfertigungsbeamte, eine Warenbeschau durchzuführen. Dabei traf er ins Schwarze: Die fünf geladenen Kühlschränke enthielten nach Recherche bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde FCKW-Mittel, deren Einfuhr bereits seit 2014 verboten ist. Das Zollamt stellte daher die Kühlschränke sicher.

Da es sich um Sondermüll handelt und deshalb keine Wiederausfuhr in Betracht kommt, wird das Hauptzollamt Rosenheim die Waren ordnungsgemäß einer Entsorgung zuführen. Die Kosten dafür sind vom Importeur zu tragen. Gegen den Einführer wird nun ein Strafverfahren wegen möglichen Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz eingeleitet werden. Somit droht ihm eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

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