DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023
DWS TRC Top Asien
SIN Nr.: DE000DWS08Q4
Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum
DWS TRC Top Asien investiert mindestens 85% seines Fondsvermögens in Anteile des DWS ESG Top Asien (Masterfonds) mit seinem Anlageschwerpunkt auf Qualitätsaktien von Unternehmen, die ihren Sitz oder Geschäftsschwerpunkt in Asien haben und die hauptsächlich ihren Umsatz in dieser Region erzielen. Beim DWS TRC Top Asien steht TRC für Trend Risk Control. Basierend auf bestimmten Indikatoren dient das TRC-System dabei zur Steuerung der Aktienmarktrisiken. DWS TRC Top Asien kann bis zu 15% seines Wertes in Bankguthaben und Derivate zur Absicherung investieren. Damit besteht die Möglichkeit, bis zu 80% des Aktienmarktrisikos des Masterfonds DWS ESG Top Asien abzusichern. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen, ohne dabei eine explizite ESG und/oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen*.
In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende September 2023 verzeichnete der Fonds DWS TRC Top Asien einen Wertrückgang von 2,7% je Anteil (in Euro; nach BVI-Methode).
Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Gestartet ist das TRC-System des DWS TRC Top Asien in den Berichtszeitraum mit einer Absicherungsquote von ca. 25%. Diese wurde im vierten Quartal 2022 auf ca. 33% erhöht, bevor sie in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2023 weiter bis auf 60% angehoben wurde. Die hohe Absicherungsquote war somit eine Art Spiegelbild der unsicheren Marktlage, in der insbesondere die asiatischen Börsen stark nachgaben.
Zur Entwicklung des Masterfonds im Berichtszeitraum
Trotz der anhaltenden Sorgen um steigende Zinsen und eine Verlangsamung des weltweiten Wachstums, die auch als wesentliche Risiken im Berichtszeitraum eingestuft wurden, erzielten regionale Aktien aus dem asiatisch-pazifischen Raum (APAC) im Geschäftsjahr bis Ende September 2023 eine positive Rendite, wobei der Fonds um 4,2% je Anteil zulegte (Anteilklasse LC, nach BVI-Methode, in Euro). Maßgeblich hierfür war die solide Performance in Japan.
Ende 2022 ging es am Markt aufwärts. Die Stimmung in China verbesserte sich zunächst, als die Regierung begann, die COVID-Beschränkungen zu lockern und die Städte wieder zu öffnen. Gleichzeitig signalisierte die chinesische Regierung eine Unterstützung des Immobiliensektors. Beispielsweise wurde von staatlicher Seite ein 16-Punkte-Rettungsplan für den Immobiliensektor aufgestellt, der Bauträgern einen besseren Zugang zu Bankkrediten und zu den Anleihe- und Aktienmärkten ermöglichte. Die Spannungen zwischen China und den USA hielten an. Die USA verschärften die Beschränkungen für den Export von Halbleitertechnologie nach China. Der APAC-Markt erreichte Ende Januar mit der Stabilisierung der COVID-Situation in China den ersten Höchststand und schwächte sich dann bis Ende September ab. China beendete das Geschäftsjahr mit einem negativen Ergebnis. Trotz verschiedener Konjunkturmaßnahmen wie der Senkung des Leitzinses waren die makroökonomischen Daten schwächer als erwartet. Die Mittelabflüsse aus dem chinesischen Markt setzten sich das gesamte Jahr hindurch fort. Davon profitierten die Mittelzuflüsse nach Japan. Japan setzte sich im Hinblick auf die Performance im Geschäftsjahr an die Spitze der Region. Das Land setzte seinen geldpolitischen Lockerungskurs fort, der japanische Yen wurde schwächer, was sich positiv auf die exportorientierten Branchen auswirkte.
Südkorea und Taiwan schlossen positiv. In Südkorea blickten Anleger optimistisch auf die Lieferkette für Elektrofahrzeuge (EV). Unternehmen profitierten vom US-amerikanischen Inflation Protection Act, der koreanischen Firmen Anreize für höhere Investitionen in den USA bot und gleichzeitig chinesische Wettbewerber vom US-Markt für Elektrofahrzeuge fernhielt. In Taiwan beflügelten Investitionen rund um künstliche Intelligenz die Nachfrage nach Servern und Komponenten.
DWS TRC Top Asien
Wertentwicklung im Überblick
ISIN | 1 Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
DE000DWS08Q4 | -2,7% | 0,7% | -1,1% |
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.9.2023
Angaben auf Euro-Basis
Im Fonds trug die Aktienauswahl in Japan, insbesondere im Finanzsektor, positiv zum Anlageergebnis bei. Die Banken erhielten Unterstützung durch die erwartete politische Normalisierung und Wende der Geldpolitik. Die IT-Positionen in Korea und Taiwan generierten innerhalb des Portfolios ebenfalls positive Erträge. Auf Einzeltitelebene kam der größte Beitrag von der Mitsubishi UFJ Financial Group. Das Unternehmen hatte seinen Gewinn kräftig gesteigert und profitierte von der Konjunkturerholung in Japan. HSBC behauptete sich im Hochzinsumfeld ebenfalls gut. Im Gegensatz dazu schnitten die Positionen in China negativ ab. Die Positionen im chinesischen Internet- und Immobiliensektor wurden durch die gedämpfte Stimmung und Erholung der Immobilienverkäufe in China belastet. Auf Einzeltitelebene wirkten sich Baidu, AIA und Longfor negativ auf das Anlageergebnis aus. Baidu war von dem langsameren Wachstum im Werbesegment und im Cloud-Geschäft Ende 2022 betroffen. Der Aktienkurs von AIA wurde trotz des starken Wachstums im Neugeschäft von der schwachen Stimmung an den Märkten in China und Hongkong nach unten gezogen. Im Berichtsjahr wurden die Positionen in China im Portfolio reduziert und das Engagement in Japan erhöht.
Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses
Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste aus dem Handel mit Futures. Dem standen allerdings realisierte Gewinne aus Devisentermingeschäften und aus dem Verkauf inländischer Investmentanteile gegenüber.
Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).
Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.
* Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.
Jahresbericht
Vermögensübersicht zum 30.09.2023
Bestand in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Investmentanteile: | ||
Aktienfonds | 39.665.010,84 | 89,22 |
Summe Investmentanteile: | 39.665.010,84 | 89,22 |
2. Derivate | 240.132,80 | 0,54 |
3. Bankguthaben | 7.706.394,25 | 17,33 |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.120.775,19 | 2,52 |
II. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme | -4.267.165,19 | -9,60 |
2. Sonstige Verbindlichkeiten | -7.140,07 | -0,01 |
3. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften | -24,69 | 0,00 |
III. Fondsvermögen | 44.457.983,13 | 100,00 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensaufstellung zum 30.09.2023
Wertpapierbezeichnung | Stück bzw. Whg. in 1.000 | Bestand | Käufe/ Zugänge | Verkäufe/ Abgänge | Kurs | Kurswert in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
im Berichtszeitraum | ||||||||
Investmentanteile | 39.665.010,84 | 89,22 | ||||||
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) | 39.665.010,84 | 89,22 | ||||||
DWS ESG Top Asien LC (DE0009769760) (1,450%) | Stück | 211.029 | 10.268 | 14.239 | EUR | 187,9600 | 39.665.010,84 | 89,22 |
Summe Wertpapiervermögen | 39.665.010,84 | 89,22 | ||||||
Derivate | ||||||||
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt | ||||||||
es sich um verkaufte Positionen | ||||||||
Aktienindex-Derivate | 174.339,43 | 0,39 | ||||||
(Forderungen / Verbindlichkeiten) | ||||||||
Aktienindex-Terminkontrakte | ||||||||
H-SHARES INDEX OCT 23 (HKFE) HKD | Stück | -2.500 | 23.753,57 | 0,05 | ||||
TOPIX INDEX DEC 23 (OSE) JPY | Stück | -260.000 | 55.746,74 | 0,13 | ||||
MSCI AC ASIA PC EX JAPAN DEC 23 (EURX) USD | Stück | -24.000 | 94.839,12 | 0,21 | ||||
Devisen-Derivate | 65.793,37 | 0,15 | ||||||
Devisenterminkontrakte (Verkauf) | ||||||||
Offene Positionen | ||||||||
JPY/EUR 500,00 Mio. | 16.706,02 | 0,04 | ||||||
USD/EUR 9,07 Mio. | 49.087,35 | 0,11 | ||||||
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente | 7.706.394,25 | 17,33 | ||||||
Bankguthaben | 7.706.394,25 | 17,33 | ||||||
Verwahrstelle (täglich fällig) | ||||||||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||||
Hongkong Dollar | HKD | 722.061,11 | % | 100 | 86.923,05 | 0,20 | ||
Japanische Yen | JPY | 5.604.999,00 | % | 100 | 35.437,67 | 0,08 | ||
Singapur Dollar | SGD | 17.145,61 | % | 100 | 11.861,37 | 0,03 | ||
US Dollar | USD | 8.034.074,66 | % | 100 | 7.572.172,16 | 17,03 | ||
Sonstige Vermögensgegenstände | 1.120.775,19 | 2,52 | ||||||
Zinsansprüche | EUR | 1.323,65 | % | 100 | 1.323,65 | 0,00 | ||
Einschüsse (Initial Margin) | EUR | 1.119.451,54 | % | 100 | 1.119.451,54 | 2,52 | ||
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme | -4.267.165,19 | -9,60 | ||||||
EUR – Kredite | EUR | -4.267.165,19 | % | 100 | -4.267.165,19 | -9,60 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | -7.140,07 | -0,01 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen | EUR | -7.140,07 | % | 100 | -7.140,07 | -0,01 | ||
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften | EUR | -24,69 | % | 100 | -24,69 | 0,00 | ||
Fondsvermögen | 44.457.983,13 | 100,00 | ||||||
Anteilwert | 124,26 | |||||||
Umlaufende Anteile | 357.769,055 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Marktschlüssel
Terminbörsen
HKFE | = HKEx – Hong Kong Futures Exchange (HKFE) |
OSE | = Osaka Securities Exchange – Options and Futures |
EURX | = Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) |
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 29.09.2023 | |||
Hongkong Dollar | HKD | 8,306900 | = EUR 1 |
Japanische Yen | JPY | 158,165000 | = EUR 1 |
Singapur Dollar | SGD | 1,445500 | = EUR 1 |
US Dollar | USD | 1,061000 | = EUR 1 |
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Volumen in 1.000 | ||
Terminkontrakte | ||
Aktienindex-Terminkontrakte | ||
Verkaufte Kontrakte: | EUR | 67.143 |
(Basiswerte: Hang Seng China Enterprises Index, MSCI AC ASIA PACIFIC EX JAPAN, Tokyo Stock Price (TOPIX) Index) | ||
Devisenterminkontrakte | ||
Kauf von Devisen auf Termin *) | ||
JPY/EUR | EUR | 3.475 |
USD/EUR | EUR | 19.478 |
Verkauf von Devisen auf Termin | ||
JPY/EUR | EUR | 9.488 |
USD/EUR | EUR | 36.376 |
*) Es handelt sich hierbei um Gegengeschäfte zu den zu Absicherung abgeschlossenen Verkäufen von Devisen auf Termin.
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
I. Erträge | ||||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 85.416,23 | ||
2. Sonstige Erträge | EUR | 1,93 | ||
Summe der Erträge | EUR | 85.418,16 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) | EUR | -561,80 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -77.785,88 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -77.785,88 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -25,71 | ||
davon: | ||||
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten | EUR | -25,71 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -78.373,39 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 7.044,77 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 3.218.411,41 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -3.728.254,40 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | -509.842,99 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -502.798,22 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 840.964,29 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | -1.533.358,41 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -692.394,12 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -1.195.192,34 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 43.645.156,65 |
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | 2.017.421,31 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 2.580.273,72 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -562.852,41 |
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | -9.402,49 |
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -1.195.192,34 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 840.964,29 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | -1.533.358,41 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 44.457.983,13 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Wiederanlage | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -502.798,22 | -1,41 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) | EUR | 502.798,22 | 1,41 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 0,00 | 0,00 |
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2023 | 44.457.983,13 | 124,26 |
2022 | 43.645.156,65 | 127,69 |
2021 | 47.720.764,88 | 144,78 |
2020 | 39.378.912,14 | 123,42 |
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:
EUR 29.727.576,49
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte:
Morgan Stanley Europe S.E., Frankfurt am Main
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
MSCI AC Asia Pacific Net Index in EUR
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 61,682 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 135,392 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 98,857 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,4, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.
Sonstige Angaben
Anteilwert: EUR 124,26
Umlaufende Anteile: 357.769,055
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.
Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote belief sich auf 1,48% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
Auf der Ebene des Masterfonds sind weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen angefallen, diese werden bei der Ermittlung der Gesamtkostenquote auf der Ebene des Feederfonds gemäß § 173 Absatz 4 KAGB einbezogen. Die dargestellte Gesamtkostenquote bildet die zusammengefassten Gebühren von Feeder- und Masterfonds ab.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 1,50% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).
Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS TRC Top Asien keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.
Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale mehr als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 7.656,58. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 219,09 EUR.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).
Vergütungsrichtlinie & Governance
Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.
So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.
Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.
Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Vergütungsstruktur
Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.
Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.
Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.
Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung
Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.
Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.
Nachhaltige Vergütung
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.
Vergütung für das Jahr 2022
Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.
Vergütungssystem für Risikoträger
Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/Senior Management, (b) Portfolio-/Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.
Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.
Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20221)
Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl | 482 | |
Gesamtvergütung | EUR | 101.532.202 |
Fixe Vergütung | EUR | 63.520.827 |
Variable Vergütung | EUR | 38.011.375 |
davon: Carried Interest | EUR | 0 |
Gesamtvergütung für Senior Management2) | EUR | 5.846.404 |
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger | EUR | 7.866.362 |
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen | EUR | 2.336.711 |
1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 – Ausweis nach Abschnitt A
Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Name des Produkts: DWS TRC Top Asien | |
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300G0U53YJR5F8U66 | |
ISIN: DE000DWS08Q4 |
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Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?
Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde: (1) Klima- und Transitionsrisiken, Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisten. Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale bestimmt. |
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Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung: • Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4); Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die |
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Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023 |
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Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 86,02% des Portfoliovermögens. |
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Dieser Fonds legte durch die Anlage in den Masterfonds 86,02% seines Wertes in
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Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen? Bei diesem Fonds handelte es sich um einen Feederfonds. Mindestens 85% des Wertes des Feederfonds wurden in Anteile des DWS ESG Top Asien (Masterfonds) angelegt. Das Fondsvermögen des Masterfonds wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt wurde. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die durch den Masterfonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.ESG-Bewertungsmethodik Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden. Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESG-Datenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens. Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit. Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hat ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet gewesen wäre. Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten: • Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung • Norm-Bewertung •UN Global Compact-Bewertung •ESG-Qualitätsbewertung • Freedom House Status • Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren – zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/oder Erbringung von Dienstleistungen in der Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im • Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“ • Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung • Bewertung von Investmentanteilen Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt Bankguthaben wurden nicht bewertet. Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Die angewandte ESG-Anlagestrategie des Masterfonds sah keine verbindliche Mindestreduzierung |
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Hinweise
Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).
Verkaufsprospekte
Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.
Angaben zur Kostenpauschale
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.
Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.
Ausgabe- und Rücknahmepreise
Börsentäglich im Internet
www.dws.de
Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:
Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.
Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/09) und 30.7.2014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.
Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/ footer/rechtliche-hinweise) gegeben werden.
Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:
DWS TRC Top Asien (https://www.dws.de/aktienfonds/de000dws08q4-dws-trc-top-asien/)
Russland/Ukraine-Krise
Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.
Umbenennung des Fonds
Der Fonds DWS TRC ESG Top Asien wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in DWS TRC Top Asien umbenannt.
Master-Feeder-Fondskonzept
Die Verwaltungsgesellschaft des „Masterfonds“ ist ebenfalls die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main. Dort sind auch der Bericht des Masterfonds sowie nähere Informationen (u. a. Verkaufsprospekt, Jahresbericht usw.) erhältlich.
Hinweise für Anleger in der Schweiz
Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend ist und wird diese kollektive Kapitalanlage nicht bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und/oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.
1. Vertreter in der Schweiz
DWS CH AG Hardstrasse 201 CH-8005 Zürich
2. Zahlstelle in der Schweiz
Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf
3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie Jahres- und Halbjahresberichte können beim Vertreter sowie der Zahlstelle in der Schweiz kostenlos bezogen werden.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist der Erfüllungsort am Sitz des Vertreters. Der Gerichtsstand liegt am Sitz des Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers.
Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS TRC Top Asien – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler | Steinbrenner |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |