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init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation

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geralt (CC0), Pixabay

Die init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation, mit Sitz in Berlin, gibt eine wichtige Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 des Aktiengesetzes (AktG) heraus.

Die Gesellschaft wurde von vier Investorengruppen informiert, dass diese gemeinsam mittelbar mehr als ein Viertel der Aktien an der init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation halten. Diese Investoren sind die WinIT Co-Invest II GmbH & Co. KG aus München, die Philia HoldCo Coöperatief U.A. aus Utrecht (Niederlande), die Constantia GmbH sowie die Constantia Holding GmbH & Co. KG, beide mit Sitz in Berlin. Diese Beteiligung bedarf keiner Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG.

Des Weiteren haben diese vier Investorengruppen gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie gemeinschaftlich mittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der init AG halten. Diese Mehrheitsbeteiligung wird der WinIT GmbH in Berlin zugerechnet, entsprechend § 16 Abs. 4 AktG. Die Zurechnung ergibt sich aus der Beherrschung der Gi-Unit GmbH in Berlin durch die genannten Investoren. Die Gi-Unit GmbH kontrolliert über Mehrheitsbeteiligungen die Philia I GmbH in Berlin, welche wiederum die WinIT Holding GmbH in Berlin kontrolliert. Die WinIT Holding GmbH hält schließlich über eine Mehrheitsbeteiligung die Kontrolle über die WinIT GmbH.

Diese komplexen Beteiligungsstrukturen zeigen das vernetzte Engagement der Investoren in der init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation und stellen einen wichtigen Aspekt in der Unternehmensstruktur dar.

Die Bekanntmachung wurde im Dezember 2023 vom Vorstand der init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation in Berlin herausgegeben.

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