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Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Sardona Invest AG, Badäl 234, 9487 Gamprin-Bendern, hat per 30. April 2022 schriftlich auf die am 21. Dezember 2015 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 30. April 2022 erloschen.

Die Sardona Invest AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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