Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Gera

Staatsanwaltschaft Gera

192
qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Geschädigtenmitteilung für das strafrechtliche Entschädigungsverfahren

862 Js 14731/​19

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Kay Sundhausen
Entscheidung Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 27.04.2021, Az: 56 Ds 862 Js 14731/​19,
rechtskräftig seit 08.06.2021
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 700,91 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus denen der Verurteilung zugrunde liegenden Taten ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Leichtfertige Geldwäsche im Zeitraum von April 2019 bis Mai 2019
Der Betroffene eröffnete ein Konto bei der solarisBank AG, auf welchem Erlöse von Staftaten gesammelt wurden. Auf dem Konto gingen zehn Gutschriften in Höhe von insgesamt 2.549 Euro ein, welche aus gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten herrührten.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 700,91 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Gera melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen unter https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein