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Staatsanwaltschaft Augsburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Augsburg

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information
über deren Rechte (§ 459 i StPO)

603 Js 111386/​19

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen anhängigen Vollstreckungsverfahren gegen unbekannt wegen Betruges wurde mit Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 31.07.2019 die selbstständige Einziehung von folgenden Konten angeordnet:

a)

Deutsche Postbank AG, Konto-Nrn. (IBAN):

DE09 1001 0010 0045 4311 16 („Jan Haase/​Julia Hauser“)

DE03 5901 0066 0975 8196 63 („Florian Hansen“)

DE83 1001 0010 0039 2401 17 („Andreas Lauter“)

b)

GLS Gemeinschaftsbank, Konto-Nr. (IBAN):

DE06 4306 0696 7822 0398 .600 („Patrick Schweizer“)

c)

Netbank AG, Konto-Nr.:

DE83 2009 0500 0002 1217 78 („Patrick Schweizer“) (IBAN)

2163217 („Jan Haase /​ Julia Hauser“)

2166011 („Marko Bronnhuber“)

2152932 („Andreas Lauter“) _​ 2166232 („Joachim Decker“)

2160218 („Martin Ahrens l Jutta Ahrens“)

2124211 (Johannes Seglinger“)

2163179 (Sebastian Seiler“)

2120089 (Oliver Kleiber“)

jeweils BLZ 200 905 00 -Netbank AG)

Mit oben genanntem Beschluss wurde die selbstständige Einziehung von folgendem Bitcoin-Account angeordnet:

Bitcoin-Account „mifelb“, registriert seit dem 19.07.2013 bei der Bitcoin Deutschland AG, unter den Personalien „Michael Felbinger, geb. 07.03.1983 in Mering“

Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:
https:/​/​www.justiz.bayern.de/​gerichte-und-behoerden/​staatsanwaltschaft/​augsburg/​antraege_​formulare.php

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

 

Augsburg, den 27.01.2022

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