Bei einigen Geldanlagen fällt eine zusätzliche Gebühr an, wenn die Gesellschaft das vereinbarte Ziel nicht nur erreicht, sondern sogar übertrifft.
Schneidet beispielsweise ein Fonds in der Entwicklung besser ab als ein Vergleichsindex, fällt ein erfolgsabhängige Vergütung an. Schneidet der Fonds besser ab als der Vergleichsindex, könnte eine solche Performance Fee beispielsweise 25 Prozent betragen. Beträgt der der Vergleichsindex vier Prozent und die Leistung des Fonds sechs Prozent, behält die Gesellschaft also 0,5 Prozentpunkte (25 Prozent von der Differenz) ein. Wird das Ziel nicht erreicht, fällt auch keine Performance Fee an. Es kann auch passieren, dass eine Performance Fee anfällt, obwohl der Fonds Verluste realisiert hat – wenn nämlich der Vergleichsindex noch schlechter abgeschnitten hat.