Start Allgemein Bei der Bilanz glänzt aber nichts mehr

Bei der Bilanz glänzt aber nichts mehr

375
qimono (CC0), Pixabay
Ja eine halbe Million Euro Verlust in einem Jahr in der Bilanz ausgewiesen, sind sicherlich Zahlen, die Gedanken bei den Anlegern machen, ob man hier wirklich im richtigen Investment ist.
Grüngold AG, Weilheim i.OB

Rechnungslegung / Finanzberichte

Bundesanzeiger

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Datum: 01.12.2020
Sprache: Deutsch

Grüngold AG

Weilheim i.OB

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Grüngold AG beabsichtigt den Erwerb und Betrieb von Biogasanlagen mit dem Ziel, mit erneuerbaren Energien Biomethangas zu produzieren.

Die Grüngold AG arbeitet bisher ausschließlich mit der BayWa r.e. Bioenergy GmbH zusammen. Die BayWa r.e. Bioenergy GmbH ist ein führender Hersteller von Biogasanlagen, die jeweils nach Fertigstellung oder Sanierung verkauft werden.

In diesem Zusammenhang hat die Grüngold AG zum 01.04.2019 im Rahmen eines share-deals eine Biogasanlage in Pliening übernommen. Die Übertragung der KG-Anteile im Handelsregister erfolgt im Laufe des Jahres 2020 mit der Zahlung der letzten Kaufpreisrate.

Somit wird ein erstes Referenzmodell erfolgreich erworben. Im ersten Halbjahr 2021 ist geplant, eine zweite Biogasanlage zu erwerben. Weitere Biogasanlagen Akquisitionen sind geplant.

Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Über 9.500 Biogasanlagen in Deutschland tragen bereits heute maßgeblich zum Klimaschutz bei. Seit 1992 sind durch Biogas über 191.000 t CO2 eingespart. Nach dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist eine zusätzliche jährliche Reduktion der Treibhausgas-Emissionen von bis zu 174 Mio. t erforderlich, um das Reduktionsziel allein im Energiesektor zu erreichen. Biogas ist ein brennbares Gasgemisch, das aus Biomasse wie beispielsweise organischem Abfall, Mist und Gülle oder Energiepflanzen in modernen Anlagen produziert wird. Eine sehr nachhaltige Art der
Energiebereitstellung, die absolut CO2-neutral abläuft. Biogas lässt sich problemlos speichern, transportieren, verteilen und vielfach nutzen, ganz nach Bedarf. Biogas ist außerdem ein Wirtschaftsmotor, auch gerade für den ländlichen Raum. Mit einem Umsatz von ca. EUR 8 Mrd. im Jahr werden ca. 40.000 Arbeitsplätze in kleinen und mittelständischen Betrieben in der Landwirtschaft gesichert.

2. Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft hat zum 1. April 2019 im Rahmen eines share-deals der r.e. Bioenergie Betriebs GmbH & Co. 23. KG (kurz auch „23. KG“ genannt) eine Biomethangasanlage in Pliening übernommen.

Die Biogasanlage produziert ca. 42 GWh Energie bei einem Umsatz von ca. EUR 4,2 Mio. Sie ist technisch in einem sehr guten Zustand und wird bisher von den Servicemitarbeitern der BayWa Bioenergy r.e. professionell geführt. Die Ertragskraft ist stabil mit klar steigender Tendenz bis zum Ende der Planungsperiode 2026. Gemeinsam mit unserer Betreiberfirma BayWa Bioenergy r.e. wurden einige wesentliche Optimierungen auf der Anlage angestoßen und teilweise bereits umgesetzt. So ist speziell ab 2021 mit Ertragszuwächsen von 3 – 5 % zu rechnen.

Die Gesellschaft konnte ab Ende 2017, nachdem der Prospekt zum Erwerb und Betrieb von Biogasanlagen durch die BaFin genehmigt wurde, beginnen, wie vorgesehen, Beteiligungsgelder in Form von Nachrangdarlehen einwerben. Sie hat bis Ende 2019 eine Gesamtsumme von EUR 2.705.000,00 eingeworben. Wobei bereits EUR 71.000,00 planmäßig wieder getilgt wurden.

Sie erhielt zusätzlich EUR 331.780,00 als atypisch stille Einlage seitens der Beteiligungsgesellschaft Intelligent Energy AG & Co. KG.

Durch die nach Gründung der Gesellschaft 2016 bis Ende 2019 entstandenen Vorkosten und unter der Berücksichtigung, dass der Gesellschaft nach der Übernahme von Pliening zum 01.04.2019 erste Erträge aus Management und Zinsen zugeflossen sind, entstand noch ein Jahresfehlbetrag von EUR 500.205,53.

Gemäß § 24 Vermögensanlagengesetz werden folgende Angaben gemacht.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr an den Vorstand EUR 63.577,63 bezahlt. Verschiedene freie Mitarbeiter erhielten EUR 102.000,00, davon EUR 84.000,00 an den Gesellschafter. An festangestellte Mitarbeiter erfolgte eine Zahlung in Höhe von EUR 38.842,43.

Verkaufsprovisionen zur Anwerbung von Kapitalanlegern wurden in Höhe von EUR 183.050,00 gezahlt, davon EUR 143.280,00 an den Gesellschafter.

Die Darlehensgeber der Nachrangdarlehen erhielten Zinsen in Höhe von EUR 97.565,55.

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr
EUR 290.857,63 an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeiten sich wesentlich auf das Risikoprofil von Emittenten von Vermögensanlagen auswirkte. Weiterhin wurden Vorauszahlungen auf Vergütungen in Höhe von EUR 218.539,13 an den Gesellschafter geleistet.

3. Lage

Die Gesellschaft hat in Abstimmung mit der der BayWa Bioenergy r.e. die noch verbleibende letzte Rate im Oktober 2020 für den Kauf der Anlage bezahlt.

Der Erwerb der Biogasanlage erfolgte durch Unterzeichnung des Vertrags vom 04.07.2019 mit Wirkung zum 01.04.2019. Der Gesamt-Anschaffungspreis für die Übernahme der Anlage einschließlich eines zu übernehmenden Gesellschafterdarlehens betrug EUR 2.370.457,80 einschließlich Nebenkosten.

1. Prognosebericht

Der originäre Plan der Biogasanlage Pliening (23. KG) sah für das erste Projekt für den Zeitraum 01.04.2019 bis 31.12.2019 einen Umsatz von insgesamt EUR 3.202.273,00 vor und wurde mit EUR 3.212.035,00 erreicht. Damit hat sich die technische Leistung der Anlage zur Gänze bestätigt.

Das betriebswirtschaftliche Betriebsergebnis EBIT von TEUR 115 lag jedoch mit TEUR – 268 Teuro aufgrund folgender Themen unter Plan:

Die Rohstoffqualität entsprach im Hinblick auf den vereinbarten Energiegehalt nicht dem Plan. Hier gab es eine Abweichung von TEUR 168.

Aufgrund von unvorhersehbaren einmaligen Reparaturen insbesondere bei der Biogasanlage von TEUR 63 sowie der Gasaufbereitung von TEUR 16 und des Fuhrparks von TEUR 21.

Das waren über die geplanten Wartungs- und Instandsetzungsaufwendungen hinausgehende Kosten.

Prognosebericht 23. KG:

Der betriebswirtschaftliche Ertrag der drei Quartale 2019 unter der Regie der Grüngold AG in Höhe von TEUR 115 reichte nicht aus, um das von der Grüngold AG berechnete Management fee von TEUR 108 und Zinszahlungen von TEUR 43 abzudecken. Somit ergab sich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 72 für die drei Quartale 2019.

Im Jahr 2020 zeichnet sich ebenfalls eine 100%ige Erreichung des Umsatzes, jedoch erneut ein Ergebnis unter Plan ab. Gründe hierfür sind erneut:

Die Rohstoffqualität entsprach im Hinblick auf den vereinbarten Energiegehalt nicht dem Plan. Hier gab es eine Abweichung von TEUR 60.

Aufgrund unvorhersehbarer einmaliger Reparaturen bei der Biogasanlage von TEUR 40.

Das waren über die geplanten Wartungs- und Instandsetzungsaufwendungen hinausgehende Kosten.

Ab dem Jahr 2021 ist davon auszugehen, dass keine weiteren Sonderreparaturen anfallen werden und es aufgrund der Rohstoffqualität, nach Einführung erheblicher Kontrollmechanismen beim Ernteprozess, keine Abweichung zu den Planergebnissen geben wird.
Im Gegenteil, durch getroffene und verabschiedetet Optimierungen im Gesamtprozess, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Wirkungsgrad der Anlage stetig erhöht.

Prognosebericht Grüngold AG

Die Grüngold AG hatte aufgrund erheblicher Verzögerungen in 2016/​2017 seitens der Prospektgenehmigung der Bafin signifikante Vorlaufkosten zu tragen. Dies verursachte über die Projektfinanzierung hinausgehende Zins- und Tilgungsverpflichtungen.

Auch der Aufwand für den Erwerb und die Übernahme der ersten Biogasanlage stellte sich als langwierig und kostenintensiv dar. So ist der Verlust für 2019 erklärbar.

Auch in 2020 wird noch mit einem Jahresfehlbetrag gerechnet, bevor ab 2021 ein deutlicher Jahresüberschuss erreicht werden kann.

Im Jahr 2020 entstanden insbesondere einmalige Aufwendungen aus Stundungszinsen im Rahmen des langwierigen Beteiligungserwerbs sowie aus Geldbeschaffungs- und Marketingmaßnahmen in Höhe von ca. TEUR 150.

Die Grüngold AG befindet sich jedoch gegenwärtig in Verhandlungen mit der BayWa, eine Kompensation für seit der Übernahme der Anlage von ihr nicht verschuldete Kosten und Aufwendungen zu erhalten. Streitwert ca. TEUR 400, Erwartungswert: ca. TEUR 200.

Zur Verbesserung der Liquiditätslage wurde mit einem Großinvestor die Verschiebung einer Tilgungsleistung in Höhe von TEUR 350 in das Jahr 2021 vereinbart.

Sollten zukünftig weitere Liquiditätsprobleme aufgrund zur hohen Tilgungsleistungen entstehen, können diese aufgrund der stabilen Ertragslage der Gesellschaft durch Bankdarlehen beseitigt werden.

In den Jahren 2021 und 2022 plant die Grüngold AG mit einem bereits vorhandenen Investor zwei weitere Projekte ähnlich zu Pliening zu erwerben.

Chancen- und Risikobericht

Durch den Erwerb der ersten Bio-Gasanlage unterliegt die Gesellschaft den üblichen betrieblichen Risiken von Betreibern von Biogasanlagen. Mit dem Verkäufer der Bio-Gasanlage ist der Kauf weiterer Bio-Gasanlagen angedacht, so dass die erwartete Rendite der Gesellschaft weiter erhöht werden kann.

Dank der klaren Richtlinien des Geschäftsmodells werden nur solche Projekte ausgewählt, die mit langfristigen Abnahme- Zuliefer- und Bertreiberverträgen ausgestattet sind. Dadurch sind sowohl die Erlösströme abgesichert und dank vorgegebener Kosten, sind auch die Erträge stabil planbar.

Als Risiken sind politische Änderungen mit negativen Auswirkungen anzusehen, jedoch durch die zunehmende Umwelt- und Co2 Sensibilisierung, kann eher ein umgekehrter Effekt erwartet werden.

Etwaige zur Diskussion stehende Reduzierungen von EEG-(Erneuerbare Energie Gesetz) Förderungen sind aufgrund der gesamtpolitischen Sensibilität hinsichtlich weiterer Umweltmaßnahmen nicht zu erwarten.

Als Vorstand der Grüngold AG versichere ich, Peter Lewinsky, dass im Lagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.

Weilheim, 20. November 2020

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Vorstand Peter Lewinsky

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 1.404.417,12 318.073,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.400,00 4.566,00
II. Sachanlagen 2.952,00 3.507,00
III. Finanzanlagen 1.398.065,12 310.000,00
B. Umlaufvermögen 1.488.374,69 166.075,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.486.592,21 155.762,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 218.539,13 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.782,48 10.313,42
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.150.519,23 650.313,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.043.311,04 1.134.462,39

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 12.500,00 12.500,00
III. Verlustvortrag 712.813,70 371.042,11
IV. Jahresfehlbetrag 500.205,53 341.771,59
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.150.519,23 650.313,70
B. Rückstellungen 87.308,34 25.620,00
C. Verbindlichkeiten 3.956.002,70 1.108.842,39
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 459.207,21 205.003,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.496.795,49 903.839,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.043.311,04 1.134.462,39

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. Rohergebnis 80.610,70 -32.241,24
2. Personalaufwand 38.842,43 35.365,70
a) Löhne und Gehälter 31.644,00 28.950,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.198,43 6.415,70
3. Abschreibungen 2.340,00 1.887,78
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.340,00 1.887,78
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 430.036,39 246.005,83
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 64.624,86 0,00
davon aus verbundenen Unternehmen 43.757,67 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 173.756,27 26.271,04
7. Ergebnis nach Steuern -499.739,53 -341.771,59
8. sonstige Steuern 466,00 0,00
9. Jahresfehlbetrag 500.205,53 341.771,59

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB- und GmbH-Gesetzes erstellt. Weiterhin wurden die Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes beachtet.

Der Vorstand der Gesellschaft versichert, gemäß § 264 Abs. II, Satz 3 HGB, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 vermittelt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Aufgrund des § 24 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) muss die Gesellschaft die Rechnungslegungsvorschriften des § 267 Abs. 3 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften anwenden.

Die Gesellschaft firmiert unter Grüngold AG und hat ihren Sitz in Weilheim und ist beim Registergericht München unter HRB 228194 eingetragen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaf-
fungs-/​Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Gegenstände des Anlagevermögens wurden im Jahr des Zugangs pro rata temporis abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB im Geschäftsjahr 2019 ist dem in der Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Gesellschaft hat am 15.09.2017 zusammen mit Herrn Peter Lewinsky die Intelligent Energy AG & Co. KG mit Sitz in Weilheim gegründet (HRA 1076 96, Amtsgericht München). Herr Lewinsky hält einen Kommanditanteil von EUR 1.000,00. Die Grüngold AG ist Komplementärin mit einer Festeinlage von EUR 10.000,00.
Diese Gesellschaft hat im Berichtsjahr Nachrangdarlehen erhalten und hiervon EUR 331.780,60 als atypisch stille Einlage an die Grüngold AG geleistet.

Die Grüngold AG hat im Berichtsjahr für EUR 1.398.065,12 die Geschäftsanteile der r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. 23. Biogas KG (im folgenden kurz: „23. KG“ genannt) erworben, die die Biogasanlage in Pliening betreibt. Der endgültige Vollzug des Erwerbs im Handelsregister erfolgt im Oktober 2020 nach Zahlung einer Restverbindlichkeit in Höhe von EUR 706.014,89.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/​Sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein von der BayWa übernommenes Darlehen sowie Management-Fees und Zinsforderungen gegen die 23. KG und Umsatzsteuerguthaben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Vorauszahlungen für Vertriebsaktivitäten und sonstige Leistungen des Gesellschafters.

3. Flüssige Mittel

In dem Bilanzposten sind Guthaben bei Kreditinstituten enthalten.

4. Eigenkapital

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 1.150.519,23 aus.

Hierbei handelt es sich um Anlaufkosten der Projektvorbereitung und -entwicklung; die Gesellschaft konnte aufgrund von Verzögerungen bei der Erstellung des Bafin-Verkaufsprospekts erst ab dem Ende des Geschäftsjahres 2017 mit dem Einwerben des für die angebotene Bio-Gasanlage notwendigen Kapitals (Nachrangdarlehen) beginnen.

Die Gesellschaft ist zwar nominell buchmäßig überschuldet; auf Grund des eigenkapitalähnlichen Charakters der Nachrangdarlehen ist dies jedoch nicht gegeben.

Bis zum Ende des Jahres 2019 wurden Nachrangdarlehen in Höhe von EUR 2.705.000,00 sowie eine atypisch stille Einlage von EUR 331.780,60 eingeworben. Von dem Nachrangdarlehen wurden bis zum Bilanzstichtag bereits EUR 71.000,00 planmäßig getilgt.

5. Sonstige Rückstellungen

Die ausgewiesenen Rückstellungen betreffen Kosten der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, nicht fällige Darlehenszinsen sowie ausstehende Rechnungen für Dienstleistungen.

6. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeit der Nachrangdarlehen gliedern sich wie folgt:

Nachrangdarlehen Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 175.000,00

Nachrangdarlehen Restlaufzeit 1-5 Jahre EUR 1.175.000,00

Nachrangdarlehen Restlaufzeit > 5 Jahre EUR 1.284.000,00

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

An Umsatzerlösen werden das Management-Fee der Beteiligungsgesellschaft sowie das vereinnahmte Agio von Anlegern der Nachrangdarlehen ausgewiesen.

Die Abschreibungen betreffen die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen.

5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

Zum Bilanzstichtag bestand eine sonstige finanzielle Verpflichtung aus:

Mietverhältnis:

Für das Büro in Weilheim sind monatlich EUR 990,00 anzusetzen. Das Mietverhältnis ist kurzfristig kündbar.

6. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 5 HGB sind Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Praktikanten und Auszubildende nicht, andererseits Teilzeitbeschäftigte voll zu zählen. Demnach beträgt die Zahl der angabepflichtigen Arbeitnehmer 1.

Mitglieder des Vorstands:

Peter Lewinsky, München

Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wird in Anwendung der Schutzvorschrift des
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von EUR 500.205,53 zusammen mit dem Verlustvortrag 2018 in Höhe von EUR 712.813,70 auf neue Rechnung vorzutragen.

7. Nachtragsbericht

Die Gesellschaft hat im Oktober 2020 die letzte Kaufpreisrate für die Beteiligung an der 23. KG beglichen, so dass hiermit die nachhaltige Ertragsfähigkeit der Gesellschaft sichergestellt ist. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres liegen nicht vor.

Weilheim, den 20. Oktober 2020

Peter Lewinsky
Vorstand

Anlagenspiegel zum Anhang

Buchwert Zugänge Abgänge Abschreibungen Zuschreibungen  Buchwert
01.01.2019 31.12.2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 4.566,00 0,00 0,00 1.166,00 0,00 3.400,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 4.566,00 0,00 0,00 1.166,00 0,00 3.400,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.507,00 619,00 0,00 1.174,00 0,00 2.952,00
Summe Sachanlagen 3.507,00 619,00 0,00 1.174,00 0,00 2.952,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 310.000,00 2.060.457,80 972.392,68 0,00 0,00 1.398.065,12
Summe Finanzanlagen 310.000,00 2.060.457,80 972.392,68 0,00 0,00 1.398.065,12
Summe Anlagevermögen 318.073,00 2.061.076,80 972.392,68 2.340,00 0,00 1.404.417,12

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Grüngold AG

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der Grüngold AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Grüngold AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Bedingt durch erhebliche Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Biogasanlage und der Beitreibung der für die Finanzierung benötigten Nachrangdarlehen blieben die kalkulierten Erträge  auch im Prüfungszeitraum weit hinter den damit verbundenen Aufwendungen zurück. In der Folge befindet sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätslage. Die Geschäftsleitung zeigt sich entsprechend der Ausführungen unter dem Punkt „Prognosebericht Grüngold“ optimistisch, dass aufgrund der erwarteten Ertragsteigerungen bedeutende Investoren einer Prolongation zustimmen und weitere Darlehensgeber gewonnen werden. Sollte die Verlängerung bestehender Darlehen nicht realisierbar sein, und eine Umfinanzierung scheitern, wäre das Unternehmen nicht in der Lage seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzuzahlen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

Berlin, 26. November 2020

Dipl.Vw. Stephanie Pipke
Wirtschaftsprüferin

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein