Thiel Capital: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Depotgeschäft
Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. März 2021 gegenüber der Thiel Capital die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts angeordnet.
Thiel Capital tritt an potenzielle Kunden heran und dient ihnen den Erwerb bestimmter Aktien an. Teilweise wird in diesem Zusammenhang den kontaktierten Personen auch in Aussicht gestellt, auf diesem Wege und durch Einbezug einer „Bad Bank“ Verluste kompensieren zu können, die der Kunde durch den Erwerb nunmehr illiquider Kapitalanlagen in der Vergangenheit erwirtschaftet hat. Die nunmehr angeschafften Wertpapiere sollen in ein Depot, das zuvor bei der Thiel Capital durch die Kunden zu eröffnen ist, eingelegt werden.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 Kreditwesensgesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt Thiel Capital nicht und handelt daher unerlaubt.
Den vorliegenden Informationen und Unterlagen zufolge verfügt die Gesellschaft über Geschäftssitze in den Vereinigten Staaten, in Schweden sowie in Großbritannien. Im Internet ist das Unternehmen insbesondere mittels seiner Homepages thiel-capital.com sowie thiel-capitals.com in Erscheinung getreten.