Karwendelbahn AG
Mittenwald
WKN: 825760
ISIN: DE0008257601
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG
Die Karwendelbahn AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassungen zu TOP 26 bis TOP 29 der Hauptversammlung am 18.12.2020 erhoben wurde, hilfsweise, dass die Feststellung dieser Beschlussfassung unwirksam ist.
Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 723/21 anhängig.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.
Mittenwald/Heidenheim, im Februar 2021
Karwendelbahn AG
Der Vorstand