Unseriöse Drückerkolonnen von Vodafone akquirieren Kunden gegen deren Willen: Selbst wer die Leute nicht ins Haus lässt, bekommt später eine Auftragsbestätigung und soll 29,99 Euro monatlich zahlen. Die Verbraucherzentrale ist dagegen gerichtlich vorgegangen – mit Erfolg.
Drücker geben sich als Servicetechniker aus
Unangemeldet stand bei einer Hamburger Wohngemeinschaft ein Mann an der Haustür: Er sei Servicetechniker von Vodafone Kabel Deutschland und müsse die Kabelbuchse vermessen. Doch dass jemand in die Wohnung will, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren, kam den Bewohnern komisch vor. Sie wiesen den Besucher ab. Dennoch erhielt einer von ihnen nur Minuten später eine E-Mail: Seine Bestellung sei eingetroffen. Er erhalte nun Vodafone TV Connect und Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable für 29,99 Euro monatlich zuzüglich 49,99 Euro einmaliges Bereitstellungsentgelt, stand als schriftliche Auftragsbestätigung in einer weiteren E-Mail, die kurz danach kam.
„Ihre Bestellung haben wir bekommen“
Ähnlich geht es anderen Betroffenen, berichtet die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg. Ein Kunde hatte wegen Umzugs kündigen müssen. Nach einem verpassten Anruf von Vodafone rief er dort an – im Glauben, es seien noch Fragen offen. Im Telefonat stellte er klar, dass er keine Produkte von Vodafone Kabel Deutschland mehr brauche. Dennoch erhielt er kurz danach eine E-Mail: „Ihre Bestellung haben wir bekommen“. Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen für „Kabel Digital“ und „Video Select“ zugestellt und Geld vom Konto abgebucht.
Den Vertragsabschluss gab es gar nicht
Eine andere unfreiwillige Kundin hatte ihren zweijährigen DSL-Vertrag bei Vodafone fristgerecht gekündigt und nach einem Retourenschein für die Rücksendung des Routers gefragt. Zwei Tage nach dem Anruf bei der Kunden-Hotline erhielt sie einen Brief mit einer Auftragsbestätigung über die „Vodafone Giga TV App“. Sie sollte nun 9,99 Euro pro Monat zahlen. Vertragsbeginn war der Tag des Telefonats. Über den Vertragsabschluss hatte der Service-Mitarbeiter im Callcenter jedoch nie mit der Kundin gesprochen, so die VZ.
Kabel-Router statt Prepaid-Karten
Ein weiterer Verbraucher rief bei der Vodafone-Hotline an, um Prepaid-Karten für seine Kinder zu bestellen. Doch dort bot man ihm einen Telefon- und Internetvertrag an. Obwohl er dies ausdrücklich ablehnte, erhielt er am nächsten Tag den Anruf einer Firma, die einen Termin für die Installation eines neuen Kabel-Routers vereinbaren wollte. Kurz darauf lag eine Auftragsbestätigung über einen „Vodafone Internet- und Telefonanschluss“ im Briefkasten.
Verbraucherzentrale klagt erfolgreich
In zwei Fällen hat die VZ vor dem Landgericht München I geklagt und Recht bekommen. Um diese Produkte geht es:
- Vodafone TV Connect
- Vodafone GigaTV, inklusive HD Premium Cable
- Vodafone Giga TV App
- Kabel Digital
- Video Select
- Vodafone Giga TV App (neues Urteil)
- Internet- und Festnetzanschluss
Wer nichts bestellt hat …
Das Landgericht verurteilte Vodafone Kabel Deutschland, es zu unterlassen, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über „Kabel Digital“ und/oder „Video Select“ zu bestätigen und/oder dem Verbraucher Entgelte für diese Produkte in Rechnung zu stellen, wenn keine entsprechende Bestellung vorliegt. Verstößt das Unternehmen dagegen, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro fällig werden (Az. 17 HK O 301/18). Im zweiten Verfahren untersagte das Gericht Vodafone, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über „Vodafone Giga TV App“ zu bestätigen, wenn sie die App gar nicht bestellt haben. Verstößt das Unternehmen gegen das Anerkenntnisurteil, kann ebenfalls ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro fällig werden (Az. 17 HK O 15392/19).
… muss auch nichts bezahlen
Untergeschobene Verträge sind bei den Verbraucherzentralen ein Dauerthema. Die Betroffenen müssen Zeit und Nerven investieren, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt. Dabei sind Verbraucher eigentlich gar nicht verpflichtet, irgendetwas zu unternehmen, wenn sie eine Rechnung oder eine Auftragsbestätigung über einen nicht bestehenden Vertrag erhalten. Viele Anbieter meinen aber, dass ein Vertrag automatisch als abgeschlossen gilt, wenn auf eine als E-Mail verschickte Bestätigung keine Reaktion erfolgt, so die Erfahrung der VZ. Doch es gilt der Grundsatz: Wer nichts bestellt, darf auch nicht zur Kasse gebeten werden.
Quelle: https://www.test.de/Vodafone-Kabel-Deutschland-Druecker-schieben-unfreiwilligen-Kunden-Vertraege-unter-5622102-0/