Dark Mode Light Mode
Entscheidung des Amtsgerichts München
EZB lockert vorübergehend Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken wegen Corona
Krankenhäuser: Langsame Rückkehr zur Normalität

EZB lockert vorübergehend Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken wegen Corona

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 16. April ihren Beschluss verkündet, die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken vorübergehend zu senken. Damit reagiert die EZB auf die außergewöhnliche Volatilität, die seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie auf den Finanzmärkten herrscht.

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Prozyklizität zu glätten und die Fähigkeit der Banken zu erhalten, Marktliquidität bereitzustellen und ihre MarketMaking-Tätigkeiten fortzusetzen.

Technisch betrachtet reduziert die EZB vorübergehend unter bestimmten Voraussetzungen den qualitativen Marktrisikomultiplikator, den Aufsichtsbehörden festlegen, um eine mögliche Unterschätzung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko durch die Banken auszugleichen. Durch die potenzielle Reduktion werden die Auswirkungen des quantitativen Multiplikators gemindert, der sich durch die stark gestiegene Marktvolatilität bei einigen Instituten deutlich erhöht hat.

Dieser Beschluss wird nach sechs Monaten überprüft. Die BaFin unterstützt ausdrücklich diese Vorgehensweise.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Entscheidung des Amtsgerichts München

Next Post

Krankenhäuser: Langsame Rückkehr zur Normalität