Start Allgemein Das Handelsblatt und der nachträgliche Ärger über eine Werbung der Fremont Capital

Das Handelsblatt und der nachträgliche Ärger über eine Werbung der Fremont Capital

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Vor geraumer Zeit haben wir einen Artikel über eine Online-Werbung der Fremont Capital Ltd. im „Handelsblatt“ veröffentlicht, der, bei einer oberflächlichen Betrachtung kaum ersichtlich, wie ein regulärer Artikel aufgezogen war. Parallel zu unserem Artikel hatte die BaFin der Fremont Capital die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet und kurz darauf auch die österreichische FMA vor dem Unternehmen gewarnt.

Sowohl für das „Handelsblatt“ als auch für weitere Medien wie den „Focus“, den „Tagesspiegel“ usw. bedeutet diese Art der Werbung prinzipiell eine gute Einnahmequelle. Dies kann aber auch dazu führen, dass man unlauteren Unternehmen eine Plattform bietet. Dies tat das „Handelsblatt“ über einen Dienstleister mit der Fremont Capital. Dort wird man sich über diese Möglichkeit gefreut haben, in einem seriösen Journal für sein Geschäftsmodell Werbung betreiben zu dürfen. Es handelte sich hierbei um Investments, bei denen nun möglicherweise viele Investoren ihr einbezahltes Geld verloren haben.

Ob das „Handelsblatt“ daran eine Mitschuld trägt, ist sicherlich eine Frage der Sichtweise. Ein Geschädigter, der auf Grund einer Veröffentlichung der als Bericht getarnten Werbung nun Geld verloren hat, wird dies sicherlich bejahen. Allerdings gab es natürlich einen kleinen Hinweis darauf, dass es sich hierbei um Werbung handelte.

Das „Handelsblatt“ scheint nun um Schadensbegrenzung bemüht zu sein und versucht über den entsprechenden Dienstleister sowie mittlerweile auch direkt, unseren o.g. Bericht aus dem Internet zu entfernen. Der Dienstleister machte Urheberrechte an dem von uns als Beweis abgebildeten Screenshot der Werbung geltend und verlangte die Löschung; das „Handelsblatt“ schloss sich dieser Forderung mittlerweile an. Dies kann man auch als Reaktion auf eine von uns dem „Handelsblatt“ übermittelte Presseanfrage sehen, die das Journal innerhalb von vier Wochen beantwortete.

Lesern unseres Blogs dürfte klar sein, dass wir den Beitrag natürlich so in unserem Blog stehen lassen. Und auch, dass wir uns nicht davor scheuen, das vor Gericht mit dem „Handelsblatt“ auszufechten. Es wird spannend, ob aus presserechtlicher Sicht – und nur um diese geht es – das „Handelsblatt“ ein Urheberrecht auf eine Werbeanzeige geltend machen kann.

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