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BaFin verhängt hohe Geldbuße gegen Zalando

Die BaFin hat am 12. September 2018 eine Geldbuße in Höhe von 370.000 Euro gegen die Zalando SE festgesetzt.

Der Geldbuße lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die Zalando SE hatte Veröffentlichungen über gehaltene Stimmrechtsanteile nicht rechtzeitig vorgenommen.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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