Start Allgemein Bericht über die Blindenwerkstatt im Schweizer Blick am 04.09.2018-Stellungnahme der SBSW GmbH

Bericht über die Blindenwerkstatt im Schweizer Blick am 04.09.2018-Stellungnahme der SBSW GmbH

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Bericht über die Blindenwerkstatt im Blick am 04.09.2018
Stellungnahme zu den zitierten Aussagen des ehemaligen Mitarbeiters Andreas Ritler.

Herr Andreas Ritler war in der Zeit vom 02.08.2005 bis 31.12.2007 als sehender Produktionsleiter bei uns beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte die Betreuung der blinden und sehbehinderten BürstenmacherInnen sowie die Einarbeitung von neuen MitarbeiterInnen. Da Herr Ritler zuletzt private Probleme mit Kollegen im Betrieb austrug, was das Betriebsklima nachhaltig störte, musste das Arbeitsverhältnis beendet werden. Seine Tätigkeit als Produktionsleiter der Bürstenmacherei und sein Umgang mit den Blinden und Sehbehinderten war tadellos und nicht zu beanstanden.

Das war auch der Grund warum Herrn Ritler im Jahr 2010 nach einem erneuten Kontakt eine 2.Chance gegeben wurde. In der Zeit vom 22.11.2010 bis 31.05.2013 war Herr Ritler erneut als Produktionsleiter für uns tätig.

In der Zwischenzeit war die Idee geboren, Dekorationsartikel aus heimischem Holz mit sehbehinderten Mitarbeitern zu fertigen. Erste Versuche wurden in Brig gestartet, danach kam Herr Ritler in die Werkstatt des Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten zur Einarbeitung und Erprobung. Die Teile wurden von Herrn Ritler vorbereitet und gesägt. Von den Sehbehinderten wurden sie geschliffen, gekantet, genagelt und lackiert sowie mit Dekorationen versehen. Es stellte sich heraus, dass das vorgesehene Lärchenholz ungeeignet war und sich verzog. Daraufhin wurde auf ein Leimholz umgestellt, welches zwar teurer aber dafür resistenter war gegen Verziehen oder Spalten bei Trocknung.

Über die Durchführung und den Einsatz der Sehbehinderten gab es mit Herrn Ritler keine Differenzen, er befürwortete dies. Seine fachliche Kompetenz steht bis heute nicht in Frage. Da sich die Produktion nicht wie erhofft entwickelte und auch umständlich war, wurden die Holzarbeiten aber wieder eingestellt.

Leider gestaltete sich die Zusammenarbeit mit Herrn Ritler und den ihm zugewiesenen MitarbeiterInnen, als auch der Büroleitung auf Dauer wieder schwieriger. Zudem verursachte Herr Ritler selbstverschuldete Unfälle sowohl mit seinem privaten Pkw als auch unserem Transportfahrzeug (Totalschaden) und verlor obendrein noch seine Fahrerlaubnis. Somit kam er als der dringend benötigte Fahrer für die Fahrten zwischen Lager und Werkstatt nicht mehr in Frage und das Arbeitsverhältnis musste beendet werden. Die von ihm eingereichte Klage gegen uns wurde vollumfänglich abgewiesen (AG Kanton Wallis, Dossier 422/2013 mit Entscheid vom 11.09.2014). Sein Unverständnis darüber gab Herr Ritler seinerzeit deutlich zu verstehen. Seine heutigen Aussagen sind für uns nicht nachvollziehbar und sind womöglich darauf zurück zu führen.

SBSW GmbH

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