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Doric Zweite Navigation GmbH & Co. KG – Alles zu Lasten der Kommanditisten

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So einfach macht es sich dann eine Geschäftsführung, wenn man einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet hat: „Im Jahresabschluss wurde der Jahresfehlbetrag in voller Höhe den Verlustsonderkonten der Kommanditisten belastet.“ Nun, es handelt sich ja auch nur das Geld der Anleger, nicht das Privatvermögen der verantwortlichen Personen im Unternehmen.

Doric Zweite Navigation GmbH & Co. KG

Emden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVSEITE

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
– Sachanlagen 33.603.961,67 34.639
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 101.724,70 131
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.118.455,99 284
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.804.486,84 7.024.667,53 9.565
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.356,03 19
40.648.985,23 44.638

PASSIVSEITE

31.12.2016 31.12.2015
EUR TEUR
A. Eigenkapital
– Kapitalanteile der Kommanditisten 29.570.558,29 32.127
B. Rückstellungen 53.085,94 73
C. Verbindlichkeiten 10.857.014,91 12.344
D. Rechnungsabgrenzungsposten 168.326,09 94
40.648.985,23 44.638

Amtsgericht Aurich HR A 201 135

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Allgemeine Angaben

Die Bilanz wird hinsichtlich der Gliederung in Anwendung der nach § 264a HGB für Kommanditgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften der §§ 265 und 266 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen des § 264c HGB und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Es handelt sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Als voraussichtlicher Restwert am Ende der zugrunde gelegten Nutzungsdauer von 17,58 Jahren ist ein Schrottwert mit TUSD 9.670 bzw. TEUR 7.096 (EUR 270,00 je t) angesetzt. Bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert vorgenommen. Das Wertaufholungsgebot wird beachtet.

Die Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB bewertet.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsumrechnung

Die sich aus der Umrechnung des in USD aufgestellten Jahresabschlusses in die Berichtswährung EUR ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden analog § 308a HGB innerhalb des Eigenkapitals („Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung“) ausgewiesen.

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Bilanzstichtag eingetretene Kursverluste durch Neubewertung berücksichtigt.

Die Geschäftsvorfälle der Gesellschaft werden überwiegend in USD abgewickelt, daher wurde die Buchführung der Gesellschaft in USD geführt. Die Umrechnung laufender, nicht in USD vorgenommener Geschäftsvorfälle, erfolgte zum Umsatzsteuer-Umrechnungskurs des Bundesministeriums für Finanzen.

Für die Umrechnung in Euro wurde für das Eigenkapital der historische Kurs verwendet. Alle weiteren Positionen der Bilanz wurden zum Kurs am Bilanzstichtag (1,00 EUR = 1,0541 USD) umgerechnet. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die auf fremde Währung lauten, erfolgt entsprechend § 256a HGB. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden mit dem Jahresdurchschnittskurs (1,00 EUR = 1,1069 USD) umgerechnet.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr (Vorjahr: TEUR 0) lagen nicht vor.

Das Pflichtkapital beträgt TEUR 26.554 (TUSD 36.340). Das Haftkapital beträgt TEUR 363.

Im Jahresabschluss wurde der Jahresfehlbetrag in voller Höhe den Verlustsonderkonten der Kommanditisten belastet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrugen TEUR 1.845 (Vorjahr: TEUR 1.965). Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren sind nicht gegeben.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 10.755) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Schiffshypothekendarlehen (TUSD 13.100 bzw. TEUR 10.720). Das Schiffshypothekendarlehen ist durch Eintragung einer Schiffshypothek in Höhe von TUSD 25.800 nebst 15 % Zinsen p.a. im Seeschiffsregister besichert. Weitere Sicherheiten bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung obliegt der Doric Ship Control GmbH, Emden, deren Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2015 Herr Rechtsanwalt Dr. Peter E. Hein, Herr Kapitän Manfred Lauterjung, Herr Schifffahrtskaufmann Marc Lauterjung und Herr Schifffahrtskaufmann Kay Lauterjung waren.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Doric Ship Control GmbH, Emden; das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt TEUR 25.

Die Gesellschaft hat keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Emden, den 10. April 2017

gez. Dr. Peter E. Hein

– Geschäftsführer –

gez. Manfred Lauterjung

– Geschäftsführer –

gez. Marc Lauterjung

– Geschäftsführer –

gez. Kay Lauterjung

– Geschäftsführer –

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Gemäß dem Ergebnisprotokoll des schriftlichen Abstimmungsverfahrens der Doric Zweite Navigation GmbH & Co. KG vom 14. Juni 2017 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festgestellt.

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