Start Allgemein Staatsanwaltschaft Köln teilt mit

Staatsanwaltschaft Köln teilt mit

355

In Ergänzung zu den Bekanntmachungen vom 15.03.2011 und 05.07.2013 in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln wegen Verdachts des Betruges mit dem Aktenzeichen 112 Js 118/10 (gegen Hubert Weber, geb. am 19.01.1965, wohnhaft: Erftstadt, sowie Dirk Wilfried Mardey, geb. am 12.11.1958, wohnhaft: Wuppertal) wird auf Folgendes hingewiesen:

Es wurden weitere Vermögenswerte des Hubert Weber durch Pfändung seines Kontos bei der Kreissparkasse Köln, BLZ 370 502 99, Konto-Nr. 1191096210, gesichert. Das Guthaben beträgt 55,35 Euro.

Die staatsanwaltlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 StPO sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 der Zivilprozessordnung verwiesen.

112 Js 118/10

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein