Start Allgemein EU-Einlagensicherung – Haften wir demnächst für Bankenverluste in Bananenrepubliken?

EU-Einlagensicherung – Haften wir demnächst für Bankenverluste in Bananenrepubliken?

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In Deutschland gibt es für den Fall einer Bankenpleite bereits eigene Sicherungsfonds. So haben die deutschen Sparkassen und Volksbanken Sicherungssysteme, mit denen Institute im Krisenfall gruppenintern aufgefangen werden sollen. Das hat sich bei den Sparkassen und Volksbanken in den letzten Jahrzehnten eindeutig bewährt. Nun könnte sich das aber alles ein wenig verändern, den EU-Kommissar Jonathan Hill hat in einer offiziell verbreiteten Stellungnahme seines Ressorts deutlich klargestellt, dass die Teilnahme an dem europäischen Topf für Einlagensicherung für alle Banken Pflicht sein wird: „Alle Banken werden dort mitmachen“, sagte Hill. Das bedeutet, dass die deutschen Banken künftig möglicherweise auch für marode ausländische Institute haften müssen. Denn in vielen EU-Ländern gibt es bislang keine vergleichbaren Systeme. Das bedeutet dann auch, dass auch Sparkassen und Volksbanken in den großen Topf einbezahlen werden müssen. Eine Vorstellung, die auch der Deutschen Bundesbank sogar nicht gefallen will, denn die leistet bisher erheblichen Widerstand gegen das Ansinnen der EU-Kommission in diesen Punkt. Der Plan soll bis zum Jahre 2024 umgesetzt werden. Für deutsche Sparer könnte das eine deutliche Erhöhung von Bankkosten bedeuten, auch das System der Sparkassen und Volksbanken würde dann sicherlich von diesen intern überdacht werden dürfen.

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