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Circinus-Wohnbau GmbH – insolvent

In dem Verfahren über den Antrag der Circinus-Wohnbau GmbH, Xantener Straße 5, 10707 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Schmidt-Nierlich und Alexander Storch,  Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 157323
– Schuldnerin –

Geschäftszweig: Bauhandwerk

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 13.10.2015 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski

Kirchblick 11, 14129 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

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