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MAS Finanz AG -Insolvenzverfahren eröffnet

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Es ist die Premiere i, Fall Infinus. Es ist nun fast zweieinhalb Monate her, das die Anlagebetrugs-Ermittlungen gegen die Dresdner Infinus-Finanzgruppe aufgenommen wurden. Jetzt wurde ein erstes Insolvenzverfahren gegen ein Unternehmen aus dem Firmengeflecht eröffnet. Nach Angaben des AG Dresden handelt sich um die MAS Finanz AG.. Zum Insolvenzverwalter war zu diesem Unternehmen bereits am Dienstag der Dresdner Anwalt Gunter Tarkotta bestellt worden. 16 weitere Unternehmen stehen auf Anordnung des Gerichts unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Unternehmen MAS Finanz AG war nach Meinung des Insolvenzverwalters nicht an den Anlegegeschäften der Infinus beteiligt, sondern verwaltete ein Maklernetzwerk. Anspruchsteller gegen das Unternehmen sind somit nicht Anleger, sondern vor allem Makler die noch ausstehende Provisionen einfordern.

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 2236/13533/549 IN 2236/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAS Finanz AG, Niedersedlitzer Straße 67, 01257 Dresden,
vertreten durch den Vorstand Jens Mittau
vertreten durch den Vorstand Michael Scholtz
vertreten durch den Vorstand Dana Gedlich
vertreten durch den Vorstand André Krasemann

– wurde am 28.01.2014 um 14:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Gunter Tarkotta, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 81406 0 Telefax: 0351 81406 89 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 25.02.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO

– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

– eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

– zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66 und 207 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 27.02.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 24.04.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

533 IN 2236/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.01.2014

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