Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt mehr als 4.200 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus statistischen Angaben und Abfragen bei zuständigen Stellen hervor.
Das Gesetz gilt seit dem 1. November 2024 und hat das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen grundlegend vereinfacht. Statt eines Gerichtsverfahrens und entsprechender Gutachten genügt grundsätzlich eine Erklärung gegenüber dem Standesamt.
Sachsen verzeichnet die meisten Änderungen
Die bisher vorliegenden Zahlen zeigen deutliche Unterschiede zwischen den drei Bundesländern.
| Bundesland | Gemeldete Änderungen |
|---|---|
| Sachsen | mehr als 2.900 |
| Sachsen-Anhalt | rund 800 |
| Thüringen | etwa 570 in größeren Städten |
| Insgesamt | mehr als 4.200 |
Die Zahlen für Thüringen beziehen sich allerdings nur auf größere Städte. Sie bilden daher nicht sämtliche Änderungen im Freistaat ab.
Auch insgesamt handelt es sich nicht um eine vollständig einheitliche statistische Erhebung. Die Angaben beruhen auf unterschiedlichen statistischen Daten und Abfragen.
Was hat sich durch das Gesetz geändert?
Vor Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes war die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags für viele Betroffene mit einem aufwendigen Verfahren verbunden.
Das neue Gesetz ermöglicht die Änderung durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt. Eine gerichtliche Entscheidung und die früher erforderlichen Sachverständigengutachten sind dafür nicht mehr notwendig.
Die beabsichtigte Änderung muss grundsätzlich drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Nach Abgabe der Erklärung gilt in der Regel eine einjährige Sperrfrist für eine erneute Änderung.
Die Regelungen betreffen den rechtlichen Geschlechtseintrag und gegebenenfalls die Vornamen. Medizinische Behandlungen sind damit weder verbunden noch Voraussetzung.
Was sagen die Zahlen aus?
Die bisher gemeldeten mehr als 4.200 Änderungen zeigen, dass das vereinfachte Verfahren in Mitteldeutschland genutzt wird.
Allerdings lässt sich daraus nicht unmittelbar ableiten, wie viele Menschen insgesamt transgender, nichtbinär oder intergeschlechtlich sind. Die Statistik erfasst lediglich die vorgenommenen rechtlichen Änderungen.
Ebenso wenig lässt sich anhand der vorliegenden Angaben beurteilen, ob die Zahl der Erklärungen im ersten oder zweiten Jahr nach Inkrafttreten besonders hoch war. Dafür wären nach Zeiträumen aufgeschlüsselte Daten erforderlich.