Zu Allerheiligen und Allerseelen besuchen zahlreiche Menschen die Gräber ihrer Angehörigen und schmücken sie mit Blumen, Kränzen und Grablichtern. Neben traditionellen Wachskerzen kommen zunehmend elektrische Grablichter mit LED-Technik oder Solarbetrieb zum Einsatz.
Was auf dem Friedhof als sichere Alternative zu einer offenen Flamme gilt, kann bei falscher Entsorgung jedoch zur Brandgefahr werden.
Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe warnt deshalb ausdrücklich davor, batteriebetriebene LED-Grabkerzen in den gewöhnlichen Restmüll zu werfen.
Werden Batterien oder Akkus bei der Müllsammlung und -verarbeitung beschädigt, können Brände entstehen. Im schlimmsten Fall sind Müllfahrzeuge, Sortieranlagen oder andere Einrichtungen der Abfallwirtschaft betroffen.
Gerade vor den bevorstehenden Gedenktagen appellieren die Entsorgungsbetriebe an Verbraucher, elektrische Grablichter und sonstigen Grabschmuck sorgfältig zu trennen.
LED-Grabkerzen: Sicher auf dem Friedhof, gefährlich im Müll
Elektrische Grabkerzen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
Sie benötigen keine offene Flamme, sind häufig wetterbeständig und können über längere Zeit betrieben werden.
Viele Modelle enthalten Batterien oder wiederaufladbare Akkus. Solarbetriebene Grablichter verfügen häufig ebenfalls über einen Energiespeicher, damit sie auch bei Dunkelheit leuchten können.
Genau diese Bauteile können bei unsachgemäßer Entsorgung problematisch werden.
Gelangen elektrische Grablichter in den Restmüll, können sie beim Einsammeln, Verdichten oder Sortieren erheblichen mechanischen Belastungen ausgesetzt sein.
Werden enthaltene Batterien oder Akkus beschädigt, besteht abhängig von ihrer Bauart die Gefahr einer Überhitzung oder Entzündung.
Insbesondere lithiumhaltige Energiespeicher können bei Beschädigung einen schwer kontrollierbaren Brand auslösen.
Nicht jede LED-Grabkerze enthält allerdings einen Lithium-Akku. Welche konkrete Brandgefahr besteht, hängt von der verwendeten Batterie- oder Akkutechnik ab.
Die grundsätzliche Entsorgungsregel bleibt dennoch eindeutig: Elektrische Grablichter gehören nicht in den normalen Hausmüll.
Entsorgungswirtschaft warnt vor Bränden
Gabriele Jüly, Präsidentin des Vereins Österreichischer Entsorgungsbetriebe, weist auf die Risiken hin, die von falsch entsorgten LED-Grabkerzen ausgehen können.
Nach Angaben der Entsorgungswirtschaft können beschädigte Batterien und Akkus Brände in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen verursachen.
Solche Ereignisse gefährden nicht nur die eingesetzten Fahrzeuge und technischen Einrichtungen.
Auch Beschäftigte der Abfallwirtschaft können dadurch erheblichen Risiken ausgesetzt sein.
Hinzu kommen mögliche wirtschaftliche Schäden, Betriebsunterbrechungen und aufwendige Löscharbeiten.
Der Verband ruft deshalb dazu auf, gerade rund um Allerheiligen besonders auf eine korrekte Mülltrennung zu achten.
Wohin gehören LED- und Solargrablichter?
Batteriebetriebene LED-Grabkerzen und elektrische Solargrablichter sind grundsätzlich als Elektroaltgeräte zu behandeln.
Sie gehören daher zu einer geeigneten Sammelstelle für Elektroschrott und nicht in den Restmüll.
In Österreich können solche Geräte beispielsweise bei Altstoffsammelzentren abgegeben werden. Je nach Gerät und den geltenden Rücknahmebedingungen kommt auch eine Rückgabe im Handel infrage.
Sind Batterien oder Akkus vom Nutzer ohne Beschädigung entnehmbar, sollten sie entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorgaben getrennt abgegeben werden.
Fest verbaute Akkus sollten dagegen nicht gewaltsam herausgelöst werden.
Auch in Deutschland gilt: Elektrogeräte und Altbatterien dürfen nicht über den gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden.
Geeignete Abgabemöglichkeiten bieten unter anderem kommunale Wertstoffhöfe und gesetzlich vorgesehene Rücknahmestellen im Handel.
Verbraucher sollten die örtlichen Sammel- und Rückgaberegeln beachten.
Klassische Grabkerzen aus Wachs richtig entsorgen
Anders sieht es bei herkömmlichen Grablichtern aus, die mit Wachs betrieben werden und keine elektrischen Bauteile enthalten.
Für ausgebrannte Einweg-Grablichter stehen auf vielen Friedhöfen eigene Sammelbehälter bereit.
Diese sollten bevorzugt genutzt werden, sofern die Friedhofsverwaltung entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten eingerichtet hat.
Wo keine gesonderte Sammlung angeboten wird, können vollständig ausgebrannte Grablichter nach den örtlichen Vorgaben häufig über den Restmüll entsorgt werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Behälter je nach Produkt aus unterschiedlichen Materialien bestehen können.
Wer unsicher ist, sollte die Hinweise auf dem Friedhof oder die Vorgaben des örtlichen Entsorgungsbetriebs prüfen.
Verblühte Blumen und pflanzlicher Grabschmuck
Neben Grablichtern fallen nach den Gedenktagen häufig größere Mengen an Blumen, Zweigen, Kränzen und anderen Dekorationen an.
Auch hier ist eine sorgfältige Mülltrennung sinnvoll.
Verblühte Blumen, Reisig und andere unbelastete pflanzliche Bestandteile können grundsätzlich in die Biotonne oder in dafür vorgesehene Kompostbehälter gegeben werden.
Auf vielen Friedhöfen gibt es gesonderte Sammelstellen für pflanzliche Abfälle.
Diese ermöglichen es, organische Materialien getrennt von Kunststoff, Metall und sonstigen Reststoffen zu erfassen.
Allerdings sollten Verbraucher darauf achten, dass sich in Gestecken und Kränzen häufig nicht kompostierbare Bestandteile befinden.
Dazu gehören beispielsweise Kunststoffschleifen, Steckschwämme oder metallische Befestigungen.
Solche Materialien müssen vor der Entsorgung möglichst getrennt werden.
Kränze und Gestecke: Nicht alles gehört in den Biomüll
Viele Grabkränze bestehen aus einer Mischung unterschiedlicher Materialien.
Neben natürlichen Bestandteilen wie Tannenzweigen, Blumen oder Moos enthalten sie häufig Draht, Kunststoffelemente, Schleifen oder Steckmaterial.
Wer einen solchen Kranz vollständig in den Biomüll wirft, kann dadurch die Verwertung der organischen Abfälle erschweren.
Die österreichischen Entsorgungsbetriebe empfehlen deshalb, die einzelnen Bestandteile möglichst sorgfältig zu trennen.
Pflanzliche Reste gehören in die dafür vorgesehenen Bio- oder Kompostsammlungen.
Nicht verwertbare Schleifen und herkömmliche Steckschwämme gehören in der Regel zum Restmüll.
Bindedraht sollte, soweit die örtlichen Sammelvorgaben dies vorsehen, getrennt als Metallabfall erfasst werden.
Bei Verbundmaterialien oder unklaren Produkten sind die jeweiligen kommunalen Entsorgungshinweise maßgeblich.
Umweltfreundlicher Grabschmuck als Alternative
Wer bereits beim Kauf auf geeignete Materialien achtet, kann die spätere Entsorgung deutlich erleichtern.
Die Entsorgungswirtschaft verweist darauf, dass inzwischen umweltfreundlichere Alternativen zu manchen herkömmlichen Kunststoffprodukten erhältlich sind.
Dazu gehören beispielsweise Unterlagen aus Recyclingpapier anstelle bestimmter Styroporprodukte.
Auch bei Kränzen und Gestecken können natürliche Materialien dazu beitragen, den Anteil schwer trennbarer Abfälle zu reduzieren.
Allerdings sollte bei als kompostierbar beworbenen Produkten geprüft werden, ob sie tatsächlich für die jeweilige kommunale Bioabfallsammlung zugelassen sind.
Nicht jeder biologisch abbaubare Kunststoff darf automatisch in die Biotonne.
Eine besonders nachhaltige Möglichkeit kann außerdem darin bestehen, langlebige und wiederverwendbare Grabdekorationen einzusetzen.
Warum richtige Mülltrennung auch dem Brandschutz dient
Die Warnung der österreichischen Entsorgungsbetriebe macht deutlich, dass Mülltrennung nicht nur eine Frage des Umweltschutzes ist.
Bei elektrischen Geräten und Batterien geht es zugleich um die Sicherheit der Abfallwirtschaft.
Ein einzelner beschädigter Akku kann unter ungünstigen Umständen ausreichen, um einen Brand auszulösen.
Gerade in Müllfahrzeugen oder Abfallbehandlungsanlagen können sich solche Brände schnell ausbreiten, weil dort zahlreiche brennbare Materialien zusammentreffen.
Die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten und Batterien reduziert dieses Risiko und ermöglicht zugleich die fachgerechte Behandlung wertvoller Rohstoffe.