Das Insolvenzgericht Bremerhaven hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Louis Schoppenhauer Beteiligungs GmbH mit dem Aktenzeichen 10 IN 79/26 am 28.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 30.10.2026 veröffentlicht. Der Firmensitz der Gesellschaft ist Bremerhaven.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverfahren mit geordnetem Ablauf durchgeführt.
Für Gläubiger hat das meist nachteilige Folgen. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der die Vermögenswerte sichern und an die Gläubiger verteilen könnte. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in diesem Fall in der Regel nicht statt. Gläubiger müssen ihre Forderungen daher selbst verfolgen, und die Aussichten auf eine Befriedigung sind meist gering.
Folgen für die Gesellschaft
Nach der Abweisung mangels Masse wird die Eintragung ins Handelsregister vermerkt. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung im Register erfolgen. Für die Beteiligten ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass die Gesellschaft nicht mehr über ausreichende Mittel für ein reguläres Insolvenzverfahren verfügt.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene Kunden oder Geschäftspartner sollten Unterlagen sorgfältig sichern, etwa Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und Nachweise über offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte diese zügig prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Forderungen grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Weitere Angaben zur Geschäftstätigkeit werden hier nicht gemacht.