Das Insolvenzgericht Stuttgart hat im Verfahren 3 IN 1152/26 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Avance Holding GmbH mit Sitz in Stuttgart am 28.10.2026 um 13:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag zu sichern.
Nach der Veröffentlichung sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nora Sickeler aus Stuttgart bestellt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll sie prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Die Bekanntmachung enthält weitere Einschränkungen: Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Konten und Forderungen geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Sie darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Auch der Einzug von Forderungen gegenüber Kartenzahlungsdienstleistern ist ihr erlaubt.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Für Gläubiger bedeutet die Anordnung vor allem, dass offene Forderungen nicht mehr auf herkömmlichem Weg durchgesetzt werden können, soweit die Vollstreckung von der Sperre erfasst ist. Wer der Schuldnerin noch Geld schuldet, soll nach der Anordnung nicht an die Schuldnerin selbst zahlen, sondern nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind der vorläufigen Insolvenzverwalterin gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin darf außerdem Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Die Schuldnerin muss die dafür nötigen Auskünfte erteilen. Ziel ist es, die spätere Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögensverhältnisse zu klären.
Für Kundinnen und Kunden, Anleger oder sonstige Vertragspartner heißt das: Die Vermögenslage der Gesellschaft wird nun besonders gesichert überwacht. Ob es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist mit dieser Bekanntmachung noch nicht entschieden. Die Anordnung ist ein Zwischenschritt im laufenden Verfahren.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Zahlungen und Forderungen sorgfältig prüfen und sich an die Vorgaben aus der Bekanntmachung halten. Wer noch Geld an die Avance Holding GmbH schuldet, sollte vor einer Zahlung klären, an wen mit der laufenden Anordnung wirksam gezahlt werden darf. Wer selbst Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen und Nachweise geordnet bereithalten und die weitere Entwicklung im Verfahren beobachten.
Wichtig ist: Diese Bekanntmachung betrifft Sicherungsmaßnahmen im Verfahren vor dem Insolvenzgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 3 IN 1152/26. Über die weitere Entwicklung ist damit noch nicht entschieden.