Eine Polizeikontrolle auf der Autobahn A99 bei Vaterstetten in Bayern hat für einen 50-jährigen Autofahrer aus Schweden ein unerwartetes Ende genommen. Der Mann war mit einem Tesla Cybertruck unterwegs, verfügte nach Polizeiangaben jedoch nicht über die für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt.
Der auffällige Elektro-Pick-up ist auf deutschen Straßen nur selten zu sehen. Das Fahrzeug ist rund 5,68 Meter lang, mit Außenspiegeln etwa 2,41 Meter breit und wiegt bereits leer ungefähr 3,1 Tonnen.
Entscheidend für die Polizeikontrolle war allerdings nicht das Leergewicht, sondern die zulässige Gesamtmasse von rund 4,2 Tonnen.
Führerscheinklasse B reichte nicht aus
Mit einer gewöhnlichen Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen grundsätzlich Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen gefahren werden.
Für den kontrollierten Cybertruck war nach Angaben der Polizei dagegen die Fahrerlaubnisklasse C1 erforderlich. Diese berechtigt unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis höchstens 7,5 Tonnen.
Da der 50-jährige Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen konnte, durfte er seine Fahrt nicht fortsetzen.
Die Polizei brachte das Fahrzeug mit polnischer Zulassung zur Dienststelle nach Hohenbrunn. Eine Weiterfahrt sollte erst möglich sein, wenn eine Person mit der entsprechenden Fahrerlaubnis das Fahrzeug übernimmt.
Cybertruck in Deutschland nicht regulär zugelassen
Der Tesla Cybertruck wird seit Ende 2023 auf dem US-amerikanischen Markt ausgeliefert.
In Deutschland verfügt das Modell bislang nicht über eine reguläre europäische Typgenehmigung. Hintergrund sind unter anderem technische Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit und den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die fehlende reguläre Typgenehmigung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jedes einzelne Fahrzeug dieses Modells auf deutschen Straßen unzulässig unterwegs ist. Entscheidend sind die jeweiligen Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen.
Ob die polnische Zulassung des kontrollierten Fahrzeugs rechtliche Fragen aufwirft, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Der Fall zeigt, dass für die erforderliche Führerscheinklasse nicht die äußere Erscheinung eines Fahrzeugs oder sein Leergewicht entscheidend ist, sondern grundsätzlich die in den Fahrzeugpapieren eingetragene zulässige Gesamtmasse.