Leipzig/Halle: Fast jeder fünfte Flug fällt aus dem Angebot
Besonders deutlich sind die Veränderungen am Flughafen Leipzig/Halle.
Nach den vorliegenden Angaben reduziert sich die Zahl der angebotenen Flüge im neuen Winterflugplan um fast 19 Prozent.
Das bedeutet, dass Reisenden deutlich weniger Flugverbindungen zur Verfügung stehen als zuvor.
Besonders relevant ist der Wegfall von Zubringerverbindungen nach Frankfurt und Wien.
Solche Verbindungen dienen nicht ausschließlich dem direkten Reiseverkehr zwischen zwei Städten.
Sie ermöglichen auch den Umstieg auf internationale und interkontinentale Flüge.
Frankfurt gehört zu den wichtigsten europäischen Luftverkehrsdrehkreuzen. Auch Wien ist ein bedeutender Umsteigeflughafen.
Wenn entsprechende Zubringerverbindungen entfallen, kann sich die Erreichbarkeit internationaler Reiseziele für Passagiere aus Mitteldeutschland verschlechtern.
Reisende müssen möglicherweise auf andere Abflughäfen ausweichen oder längere Anreisezeiten in Kauf nehmen.
Dresden: 14 Prozent weniger Flüge und keine Kanarenverbindungen mehr
Auch der Flughafen Dresden ist von deutlichen Einschnitten betroffen.
Das Flugangebot wird nach den vorliegenden Angaben um rund 14 Prozent reduziert.
Besonders auffällig ist der vollständige Wegfall der Verbindungen zu den Kanarischen Inseln.
Die Kanaren gehören wegen ihres vergleichsweise milden Klimas zu den beliebten Winterreisezielen.
Für Reisende aus Sachsen kann der Wegfall direkter Verbindungen bedeuten, dass sie künftig von anderen Flughäfen starten oder Umsteigeverbindungen nutzen müssen.
Das kann die gesamte Reisezeit verlängern.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn eine längere Anreise, eine Hotelübernachtung oder höhere Parkgebühren erforderlich werden.
Ob und in welchem Umfang solche Mehrkosten tatsächlich entstehen, hängt von der jeweiligen Reiseverbindung und den verfügbaren Alternativen ab.
Flughafen BER: Ryanair streicht zwölf Verbindungen
Auch am Flughafen Berlin Brandenburg verändert sich das Angebot erheblich.
Die irische Fluggesellschaft Ryanair nimmt nach den vorliegenden Angaben zwölf Verbindungen aus dem Winterflugplan.
Das entspricht ungefähr der Hälfte ihres bisherigen Streckenangebots am BER.
Für Verbraucher ist das besonders relevant, weil Billigfluggesellschaften häufig einen wichtigen Beitrag zum Wettbewerb auf bestimmten Strecken leisten.
Wenn eine Fluggesellschaft zahlreiche Verbindungen streicht, kann sich die Auswahl für Reisende verringern.
Auf einzelnen Strecken könnten dadurch weniger direkte Alternativen zur Verfügung stehen.
Ob Flugpreise tatsächlich steigen, lässt sich aus den angekündigten Streichungen allein allerdings nicht ableiten.
Die Preisentwicklung hängt unter anderem von der Nachfrage, dem Angebot anderer Fluggesellschaften und den verbleibenden Sitzplatzkapazitäten ab.
Was bedeuten die Kürzungen für Verbraucher?
Die Veränderungen im Winterflugplan können sich auf unterschiedliche Weise bemerkbar machen.
Wer bislang von Leipzig/Halle oder Dresden direkt zu seinem Reiseziel fliegen konnte, muss möglicherweise künftig umsteigen oder einen weiter entfernten Flughafen nutzen.
Dadurch können zusätzliche Fahrtkosten entstehen.
Auch die Reisezeit kann sich verlängern.
Besonders schwierig kann die Situation für Familien mit Kindern, ältere Menschen oder Reisende mit eingeschränkter Mobilität werden.
Für Geschäftsreisende kann der Wegfall von Zubringerflügen ebenfalls Nachteile haben.
Denn internationale Flugverbindungen sind häufig auf möglichst kurze Umsteigezeiten angewiesen.
Entfallen passende Anschlussmöglichkeiten, kann die Reiseplanung komplizierter werden.
Bereits gebuchte Flüge: Welche Rechte haben Passagiere?
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Strecke, die im neuen Winterflugplan nicht mehr angeboten wird, und einem bereits gebuchten Flug, der nachträglich gestrichen wird.
Wird eine Verbindung gar nicht erst angeboten, entsteht daraus grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung.
Anders kann die Situation aussehen, wenn Reisende bereits ein bestätigtes Ticket besitzen und die Fluggesellschaft den gebuchten Flug annulliert.
Dann können nach der europäischen Fluggastrechteverordnung bestimmte Ansprüche bestehen.
Bei einer Annullierung haben betroffene Passagiere grundsätzlich die Wahl zwischen einer Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Je nach Zeitpunkt der Benachrichtigung und den Umständen der Annullierung kann zusätzlich ein Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung bestehen.
Diese beträgt abhängig von der Flugentfernung grundsätzlich 250, 400 oder 600 Euro.
Allerdings bestehen gesetzliche Ausnahmen, etwa bei bestimmten rechtzeitigen Benachrichtigungen oder außergewöhnlichen Umständen.
Eine pauschale Entschädigung ist deshalb nicht bei jeder Flugstreichung geschuldet.
Pauschalreisen: Welche Rechte bestehen bei Flugänderungen?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte bei Änderungen des Abflughafens oder der Flugzeiten zunächst den Reiseveranstalter kontaktieren.
Bei einer Pauschalreise ist grundsätzlich der Veranstalter Vertragspartner für die gesamte Reiseleistung.
Erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen können besondere Rechte auslösen.
Je nach Einzelfall kommen beispielsweise die Annahme einer angebotenen Vertragsänderung oder ein kostenfreier Rücktritt vom Pauschalreisevertrag infrage.
Nicht jede Flugzeitenänderung berechtigt jedoch automatisch zur kostenlosen Stornierung.
Entscheidend sind die konkrete Änderung, die vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Verbraucher sollten deshalb keine voreilige Stornierung vornehmen, ohne ihre Rechte geprüft zu haben.
Müssen Reisende künftig mit höheren Preisen rechnen?
Weniger Flugverbindungen können den Wettbewerb auf einzelnen Strecken beeinflussen.
Wenn weniger Anbieter oder Sitzplätze verfügbar sind, kann dies zu höheren Preisen beitragen.
Ein automatischer Zusammenhang besteht allerdings nicht.
Auch andere Faktoren beeinflussen die Ticketpreise.
Dazu gehören beispielsweise Treibstoffkosten, Flughafengebühren, saisonale Nachfrage und die Preisgestaltung der Fluggesellschaften.
Für Reisende kann es sinnvoll sein, nicht nur den reinen Ticketpreis zu vergleichen.
Auch die Kosten für die Anreise zum Flughafen, Gepäck, Sitzplatzreservierungen und mögliche Übernachtungen sollten berücksichtigt werden.
Ein vermeintlich günstiger Flug von einem weiter entfernten Flughafen kann unter dem Strich teurer sein als eine Verbindung vom nächstgelegenen Standort.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Mitteldeutschland
Die Reduzierung des Flugangebots betrifft nicht ausschließlich Urlaubsreisende.
Auch Unternehmen sind auf eine verlässliche Verkehrsanbindung angewiesen.
Internationale Geschäftsbeziehungen, Kundenbesuche und Dienstreisen können durch den Wegfall direkter Flugverbindungen komplizierter werden.
Für Regionen wie Sachsen und Sachsen-Anhalt ist deshalb die Frage wichtig, wie gut ihre Flughäfen künftig an internationale Luftverkehrsnetze angebunden bleiben.
Allerdings darf aus einem reduzierten Winterflugplan nicht unmittelbar auf die langfristige wirtschaftliche Entwicklung eines Flughafens geschlossen werden.
Winterflugpläne unterscheiden sich regelmäßig von Sommerflugplänen.
Für eine langfristige Bewertung müssten deshalb die Entwicklung über mehrere Flugplanperioden, die Passagierzahlen und die tatsächlichen Sitzplatzkapazitäten betrachtet werden.
Was Reisende jetzt beachten sollten
Verbraucher, die für die kommenden Monate eine Flugreise planen, sollten die verfügbaren Verbindungen frühzeitig prüfen.
Besonders wichtig ist dies bei Reisen mit festen Terminen, beispielsweise bei Kreuzfahrten, Geschäftsreisen oder Familienfeiern.
Wer bereits gebucht hat, sollte regelmäßig kontrollieren, ob Flugzeiten oder Verbindungen geändert wurden.
Bei einer Annullierung empfiehlt es sich, die Mitteilung der Fluggesellschaft aufzubewahren und die angebotenen Alternativen sorgfältig zu prüfen.
Auch zusätzliche Kosten sollten dokumentiert werden, falls später Erstattungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der wichtigste Ansprechpartner.