Die Bäckerei Moos GmbH mit Sitz im hessischen Aßlar befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das traditionsreiche Familienunternehmen hat nach übereinstimmenden Medienberichten beim Amtsgericht Wetzlar ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Ziel ist die Sanierung des Unternehmens und die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Die rund 480 Beschäftigten und 59 Filialen sind von der wirtschaftlichen Entwicklung betroffen.
Die Bäckerei Moos GmbH hat ihren Sitz in der Berliner Straße 11, 35614 Aßlar, und ist beim Amtsgericht Wetzlar unter HRB 7822 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Oliver Mahl.
Das Unternehmen wurde 1986 von Bäckermeister Hartmut Moos gegründet. Sein Geschäft umfasst insbesondere die Herstellung und den Verkauf von Brot, Brötchen, Backwaren und Konditoreierzeugnissen.
Schutzschirmverfahren soll Sanierung ermöglichen
Nach den veröffentlichten Informationen hat das Amtsgericht Wetzlar dem Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens stattgegeben.
Bei einem solchen Verfahren bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt. Das Unternehmen erhält die Möglichkeit, unter gerichtlicher Aufsicht einen Sanierungsplan zu erarbeiten.
Nach Medienberichten wurde Professor Dr. Jan Roth als vorläufiger Sachwalter eingesetzt. Der Sanierungsexperte Stefan Hofherr soll die Geschäftsführung bei der wirtschaftlichen Neuordnung unterstützen.
Die Anordnung eines Schutzschirmverfahrens ist nicht mit der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gleichzusetzen.
Gestiegene Kosten als Ursache genannt
Als wesentliche Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nennt das Unternehmen die deutlich gestiegenen Kosten für Rohstoffe und Energie.
Insbesondere Mehl und die Energieversorgung der Backöfen hätten sich erheblich verteuert. Diese Mehrkosten könnten nach Unternehmensangaben nicht vollständig über höhere Verkaufspreise ausgeglichen werden.
Ob weitere wirtschaftliche Faktoren zu der finanziellen Situation beigetragen haben, ist bislang nicht abschließend bekannt.
Filialen bleiben zunächst geöffnet
Nach Angaben aus dem Unternehmensumfeld sollen die Produktion und der Verkauf während des Sanierungsverfahrens fortgesetzt werden.
Die 59 Filialen bleiben demnach zunächst geöffnet. Auch die Beschäftigungsverhältnisse bestehen vorerst weiter.
Die Löhne und Gehälter sollen für die Monate Oktober bis Dezember 2026 über das gesetzliche Insolvenzgeld abgesichert werden, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob im weiteren Verlauf Filialschließungen oder ein Personalabbau notwendig werden, ist derzeit nicht bekannt.
Zukunft des Familienunternehmens offen
Die Verantwortlichen wollen nun verschiedene Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Sanierung prüfen und einen entsprechenden Plan entwickeln.
Ob eine dauerhafte Fortführung sämtlicher Filialen und die Sicherung aller Arbeitsplätze möglich sein werden, lässt sich gegenwärtig nicht beurteilen.
Fest steht, dass die Bäckerei Moos GmbH eine Sanierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts anstrebt. Eine vollständige Betriebsschließung oder der Verlust sämtlicher 480 Arbeitsplätze ist bislang nicht angekündigt.
Die weitere Entwicklung hängt insbesondere vom Sanierungskonzept, der wirtschaftlichen Lage und den Entscheidungen im Insolvenzverfahren ab.