Dark Mode Light Mode

Abatto GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat im Verfahren 61 IN 92/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Abatto GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 09.10.2026 veröffentlicht. Als Sitz der Gesellschaft ist Friedrichsdorf angegeben. In der Veröffentlichung wird auf das Register Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 12926 verwiesen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das Gericht kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt dann also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Lage. Forderungen werden nicht im Rahmen eines eröffneten Verfahrens gesammelt und geordnet bearbeitet. Wer noch offene Ansprüche hat, muss diese grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind in solchen Fällen oft gering.

Folgen für die Gesellschaft

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist für das Unternehmen kein regulärer Insolvenzverfahrensweg eröffnet. In der Regel wird die Gesellschaft danach im Handelsregister aufgelöst und später gelöscht. Die Veröffentlichung nennt hierfür nur die Abweisung des Antrags am 06.10.2026; weitergehende Angaben enthält sie nicht.

Für Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, ist besondere Vorsicht geboten. Es ist wichtig, Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Korrespondenz aufzubewahren. Wer eigene Ansprüche prüfen oder sichern will, sollte gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Forderungen und Nachweise vollständig zusammentragen und zeitnah prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall bestehen. Sinnvoll ist es, Fristen zu notieren, Belege zu sichern und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einzuholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Ansprüche regelmäßig selbst weiterverfolgt werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Stanmore GmbH in München angeordnet

Next Post

Asmin Transport GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen