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Sammelklage gegen ExtraEnergie erfolgreich: Gericht erklärt massive Strom und Gaspreiserhöhungen für unzulässig

geralt (CC0), Pixabay

Mehr als 4.200 Verbraucher können auf Rückzahlungen hoffen. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 5. Oktober 2026 einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen den Energieversorger ExtraEnergie im Wesentlichen stattgegeben. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen drastische Preiserhöhungen für Strom und Gas aus dem Jahr 2022. Teilweise hatte das Unternehmen seine Preise um mehr als 200 Prozent angehoben, obwohl Kunden vertragliche Preisgarantien vereinbart hatten.

Die Entscheidung könnte erhebliche finanzielle Folgen für den Energieanbieter haben. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Signal für Verbraucher, die während der Energiekrise mit außergewöhnlich hohen Nachforderungen konfrontiert wurden. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ob ExtraEnergie oder der Verbraucherzentrale Bundesverband Rechtsmittel einlegen, ist bislang offen.

Der Streit reicht bis in den Sommer 2022 zurück. Damals stiegen die Energiepreise infolge der angespannten Lage auf den internationalen Beschaffungsmärkten erheblich. Zahlreiche Versorger sahen sich mit höheren Einkaufskosten konfrontiert. Auch ExtraEnergie reagierte mit deutlichen Preisanpassungen bei bestehenden Strom und Gasverträgen.

Für betroffene Kunden waren die finanziellen Auswirkungen teilweise erheblich. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sollte sich der Gaspreis in einzelnen Fällen von 7,78 Cent auf 24,31 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 200 Prozent.

Auch beim Strom kam es zu drastischen Veränderungen. Einige Verbraucher sollten statt zuvor 31,07 Cent plötzlich 68,39 Cent je Kilowattstunde bezahlen. Damit hätte sich der Arbeitspreis mehr als verdoppelt.

Besonders umstritten war, dass die Erhöhungen auch Verträge mit vereinbarten Preisgarantien betrafen. Solche Garantien sollen Verbrauchern für einen bestimmten Zeitraum Planungssicherheit geben. Werden die Preise dennoch einseitig erhöht, stellt sich die Frage, ob die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen dafür überhaupt erfüllt sind.

ExtraEnergie begründete die Preisanpassungen nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes pauschal mit gestiegenen Beschaffungskosten. Der Verband hielt diese Begründung sowohl bei Verträgen mit als auch ohne Preisgarantie für unzureichend.

Bereits im März 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem anderen Verfahren die Argumentation des Energieanbieters als rechtlich nicht tragfähig bewertet. Dennoch kam es nach Darstellung der Verbraucherschützer weiterhin zu Zahlungsforderungen, teilweise auch durch Inkassoschreiben.

Im Dezember 2023 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband schließlich eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm ein. Ziel war es, die rechtliche Unzulässigkeit der angegriffenen Preiserhöhungen feststellen zu lassen und damit die Grundlage für Rückforderungen betroffener Kunden zu schaffen.

Das Verfahren betrifft nicht nur Verträge unter dem Namen ExtraEnergie. Auch Kunden der Marken Extragrün, HitEnergie und Prioenergie können betroffen sein, da diese Marken ebenfalls zur ExtraEnergie GmbH gehören.

Am 5. Oktober 2026 fiel nun die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unter dem Aktenzeichen 2 VKl 2/23. Das Gericht gab der Sammelklage im Wesentlichen statt und erklärte die mit der Klage angegriffenen Preiserhöhungen für unzulässig.

Damit bestätigte das Gericht in den zentralen Streitpunkten die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Für die betroffenen Verbraucher ist dies ein wichtiger juristischer Erfolg.

Allerdings bedeutet das Urteil nicht, dass sämtliche Kunden des Unternehmens automatisch Geld zurückerhalten. Entscheidend ist zunächst, ob die jeweilige Person von den angegriffenen Preiserhöhungen betroffen war und welche rechtlichen Voraussetzungen für ihren Rückforderungsanspruch vorliegen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen den mehr als 4.200 Verbrauchern, die sich wirksam in das Klageregister eingetragen haben, und weiteren möglicherweise betroffenen Kunden.

Wer im Klageregister eingetragen ist, kann sich nach Eintritt der Rechtskraft auf die gerichtlichen Feststellungen berufen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind die Ansprüche wirksam registrierter Verbraucher durch die Dauer des Verfahrens nicht verjährt.

Eine Anmeldung zur Sammelklage ist inzwischen nicht mehr möglich. Die entsprechende Frist endete am 13. Juli 2026.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ging ursprünglich davon aus, dass insgesamt mehr als 100.000 Menschen von den umstrittenen Preiserhöhungen betroffen gewesen sein könnten. Diese Schätzung bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Betroffenen automatisch am Verfahren beteiligt sind oder ohne weitere Prüfung einen Erstattungsanspruch in bestimmter Höhe haben.

Für Verbraucher, die sich nicht in das Klageregister eingetragen haben, kann die Entscheidung dennoch von Bedeutung sein. Ob sie eigene Ansprüche geltend machen können, hängt unter anderem von ihrem Vertrag, der konkreten Preiserhöhung und möglichen Verjährungsfragen ab. Eine individuelle rechtliche Prüfung kann deshalb sinnvoll sein.

Noch ist offen, wann das Urteil endgültig rechtskräftig wird. ExtraEnergie kann eine Revision zum Bundesgerichtshof anstreben. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft nach eigenen Angaben, ob er gegen diejenigen Teile der Entscheidung vorgeht, in denen das Gericht seiner Argumentation nicht gefolgt ist.

Sollte es zu einem Revisionsverfahren kommen, könnte sich die endgültige rechtliche Klärung weiter verzögern. Für betroffene Verbraucher bedeutet dies, dass sie möglicherweise noch länger auf eine Erstattung warten müssen.

Die wirtschaftliche Tragweite des Urteils für ExtraEnergie lässt sich derzeit nicht zuverlässig beziffern. Dafür wären unter anderem Angaben über die Zahl tatsächlich anspruchsberechtigter Kunden, die jeweils betroffenen Verbrauchsmengen, die bereits geleisteten Zahlungen und die Höhe möglicher Rückforderungen erforderlich.

Auch die Frage, ob und in welchem Umfang das Unternehmen Rückstellungen für mögliche Erstattungen gebildet hat, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht beantworten.

Aus Verbrauchersicht verdeutlicht das Verfahren ein grundlegendes Problem des Energiemarktes. Gerade in Krisenzeiten sind private Haushalte auf transparente Vertragsbedingungen und verlässliche Preisvereinbarungen angewiesen. Wenn ein Anbieter erhebliche Preiserhöhungen durchsetzen will, muss er sich an die geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben halten.

Gestiegene Beschaffungskosten allein rechtfertigen nicht automatisch jede Preisanpassung. Entscheidend ist, ob der konkrete Vertrag eine entsprechende Änderung zulässt und ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Für betroffene ExtraEnergie Kunden empfiehlt es sich deshalb, die ursprünglichen Vertragsunterlagen, Preisgarantien, Mitteilungen über Preiserhöhungen, Jahresabrechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufzubewahren.

Wer sich wirksam an der Sammelklage beteiligt hat, sollte insbesondere die weiteren Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes verfolgen. Erst wenn feststeht, ob das Urteil rechtskräftig wird oder ein weiteres Gerichtsverfahren folgt, lässt sich der nächste Schritt bei der Durchsetzung möglicher Rückzahlungsansprüche zuverlässig beurteilen.

Auch Verbraucher, die bereits Inkassoforderungen erhalten haben, sollten prüfen lassen, ob diese auf den gerichtlich beanstandeten Preiserhöhungen beruhen. Aus dem Urteil folgt allerdings nicht automatisch, dass jede Forderung des Unternehmens unberechtigt ist.

Der Fall ExtraEnergie zeigt, welche Bedeutung Sammelklagen für den Verbraucherschutz haben können. Einzelne Kunden hätten möglicherweise Schwierigkeiten, langwierige Verfahren wegen vergleichsweise begrenzter Rückforderungsbeträge allein zu führen. Durch die gebündelte gerichtliche Klärung können gemeinsame Rechtsfragen für zahlreiche Betroffene beantwortet werden.

Der juristische Erfolg ist dennoch noch nicht mit einer tatsächlichen Rückzahlung gleichzusetzen. Zwischen einer gerichtlichen Feststellung und dem Eingang des Geldes auf dem Konto können weitere rechtliche und praktische Schritte liegen.

Für ExtraEnergie ist das Urteil eine erhebliche rechtliche Niederlage in einem Streit über die Preisgestaltung während der Energiekrise. Für die mehr als 4.200 registrierten Verbraucher eröffnet es die Aussicht, überhöhte Zahlungen zurückzufordern, sobald die Entscheidung rechtskräftig ist.

Die weitere Entwicklung wird insbesondere davon abhängen, ob eine Revision eingelegt wird und wie die Rückforderungen anschließend abgewickelt werden.

Fest steht bereits jetzt, dass die massiven Preiserhöhungen des Jahres 2022 einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten haben, soweit sie Gegenstand der erfolgreichen Sammelklage waren. Für Verbraucher ist dies eine wichtige Bestätigung, dass auch außergewöhnliche Marktbedingungen Energieanbieter nicht von ihren vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen entbinden.

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