{„title“:“Insolvenzgericht Charlottenburg ordnet Sicherungsmaßnahmen bei libersave.com GmbH an“,“content“:“
Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3605 IN 1960/26 am 08.10.2026 um 10:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen gegen die libersave.com GmbH mit Sitz in Berlin angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Solche Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert. Nach der Bekanntmachung sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Außerdem dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein. Damit soll sichergestellt werden, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben und geordnet geprüft werden können.
Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Nach der Bekanntmachung ist er nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er soll außerdem prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Bekanntmachung ordnet zudem an, dass die Schuldnerin über Bankkonten und Außenstände nicht mehr ganz oder teilweise verfügen darf. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Bereiche geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Den kreditführenden Instituten wird eine Auskunftspflicht gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter auferlegt. Er darf außerdem die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Die Schuldnerin muss ihm die dafür erforderlichen Auskünfte erteilen.
Was das für Kunden, Gläubiger und andere Betroffene heißt
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger bedeutet eine solche Bekanntmachung vor allem, dass Forderungen und Zahlungen jetzt besonders geordnet behandelt werden. Die Bekanntmachung verbietet den Schuldnern der Schuldnerin, also den Personen oder Unternehmen, die der Gesellschaft Geld schulden, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Für Gläubiger kann dies ein Hinweis sein, dass ihre Ansprüche in ein geordnetes Insolvenzverfahren einbezogen werden. Für Kunden oder Vertragspartner ist wichtig, dass Zahlungen, Forderungen und offene Rechnungen in dieser Phase nicht unbedacht an die Schuldnerin geleistet werden sollten, wenn die Bekanntmachung etwas anderes anordnet.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, laufende Zahlungen und bestehende Vertragsbeziehungen sorgfältig prüfen. Wer der libersave.com GmbH Geld schuldet, sollte die Anordnung zur Zahlung an den vorläufigen Insolvenzverwalter beachten. Wer selbst eine Forderung gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen und Zahlungsnachweisen geordnet bereithalten und die weitere Entwicklung des Verfahrens abwarten.
Die Bekanntmachung sagt nur, dass Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht entschieden.
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