Das Amtsgericht Nürnberg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Grünbaum GMP GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit kam das Gericht zu dem Schluss, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Betroffen ist die Grünbaum GMP GmbH mit Sitz in Nürnberg und der Geschäftsanschrift Neue Gasse 1, 90403 Nürnberg. Als Geschäftsführer ist Dr. Matthias Johannes Rohrwasser genannt. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 38363 eingetragen.
Die Entscheidung bedeutet nicht die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, sondern eine Abweisung bereits im frühen Stadium des Verfahrens. Der zentrale Grund dafür ist, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, um die Durchführung des Verfahrens wirtschaftlich zu tragen.
Mit dem Beschluss erhält das Verfahren einen vorläufigen Endpunkt, bevor ein Insolvenzverwalter eingesetzt und die Gläubiger über ein geordnetes Verfahren beteiligt werden könnten. Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung häufig ein Hinweis darauf, dass die Realisierung von Forderungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein kann.
Die Veröffentlichung erfolgte am 2. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen IN 1005/26 beim Insolvenzgericht Nürnberg. Der Fall zeigt, dass ein Insolvenzantrag nicht automatisch zur Eröffnung des Verfahrens führt, sondern auch an der fehlenden finanziellen Substanz des Schuldners scheitern kann.
Für die Grünbaum GMP GmbH ist damit eine besonders schwierige wirtschaftliche Lage dokumentiert. Ob und welche weiteren rechtlichen oder unternehmerischen Schritte folgen, hängt nun von der weiteren Entwicklung und den verbliebenen Handlungsmöglichkeiten außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens ab.