Das Amtsgericht Bochum hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NGA Industrieservice UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Der Beschluss datiert vom 1. Oktober 2026. Als Grund wurde angegeben, dass keine ausreichende Masse vorhanden sei, um das Insolvenzverfahren durchzuführen.
Was die Entscheidung bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird das Verfahren nicht eröffnet. Für Gläubiger ist das meist ein deutliches Signal, dass eine geordnete Verwertung des Vermögens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht in Betracht kommt.
Angaben zum Unternehmen
Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20652 eingetragene NGA Industrieservice UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bochum. Die Firma war nach der amtlichen Bekanntmachung in der Robertstr. 70 L, 44809 Bochum, ansässig. Gesetzlicher Vertreter ist Geschäftsführer Herr Alipi Atanasov, mit Anschrift in der Bochumer Str. 140, 45661 Recklinghausen.
Chronologie des Verfahrens
Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging am 18. März 2026 beim Gericht ein. Der zugrunde liegende Antrag wurde bereits am 9. März 2026 gestellt. Nach Prüfung erließ das Amtsgericht Bochum am 1. Oktober 2026 den Beschluss, den Antrag mangels Masse abzuweisen.
Einordnung für Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger bedeutet eine solche Entscheidung, dass Forderungen nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren abgewickelt werden. Auch Geschäftspartner und Auftraggeber sollten die wirtschaftliche Lage des Unternehmens entsprechend neu bewerten. Die Abweisung mangels Masse ist häufig ein Hinweis darauf, dass die finanzielle Situation besonders angespannt war und kein ausreichendes verwertbares Vermögen zur Verfügung stand.
Lokaler Bezug
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Bochum endet das Insolvenzeröffnungsverfahren in diesem Fall ohne reguläre Verfahrenseröffnung. Für die NGA Industrieservice UG (haftungsbeschränkt) ist damit ein wichtiger rechtlicher Einschnitt verbunden, der die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erheblich beeinflussen kann.