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Warnung vor ATW Allfinanz Rubli: Vermittelte Anlagen endeten bei Multitalent und Wendelspiess in schweren Problemen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Für Kunden der ATW Allfinanz Rubli aus Zuzwil im Kanton St. Gallen gibt es einen aktuellen Warnhinweis aus der Schweiz.

Das Konsumentenmagazin saldo führt das Unternehmen auf seiner Warnliste für Finanzberater und Geldanlagefirmen. Als Anschrift wird genannt:

ATW Allfinanz Rubli
Kirchweg 1
9524 Zuzwil SG
Schweiz

Die Warnung hat einen ernsten Hintergrund: Nach Darstellung von saldo vermittelte ATW beziehungsweise das Umfeld der AG für Allfinanzplanung Anlagen der Multitalent AG aus Liechtenstein sowie Investments der Wendelspiess Partners AG aus Zürich.

Bei beiden Anlageadressen haben sich inzwischen erhebliche Probleme entwickelt.

ATW selbst erklärt: Seit 2018 in AG für Allfinanzplanung übergegangen

Die Verbindung zwischen ATW Allfinanz Rubli und der AG für Allfinanzplanung ist keine externe Vermutung.

Auf der eigenen ATW-Webseite steht ausdrücklich, dass ATW Allfinanz Rubli seit dem 1. Januar 2018 in die AG für Allfinanzplanung übergegangen sei.

Als Ansprechpartner wird weiterhin Thomas Rubli genannt. Kunden werden für die angebotenen Dienstleistungen auf die Webseite der AG für Allfinanzplanung verwiesen.

Interessant ist allerdings ein Blick in die offiziellen Schweizer Registerdaten.

Dort wird ATW Allfinanz Rubli weiterhin als aktive Einzelfirma geführt. Die UID lautet CHE-105.542.214, die Handelsregisternummer CH-320.1.047.776-6. Als Anschrift ist ebenfalls Kirchweg 1 in 9524 Zuzwil eingetragen. Die letzte Validierung der Daten erfolgte am 28. Juli 2026.

Das ist zunächst kein Beweis für ein Problem. Es bedeutet lediglich, dass die Formulierung auf der Webseite – ATW sei in die AG „übergegangen“ – nicht mit einer vollständigen Löschung der Einzelfirma aus dem Register gleichgesetzt werden darf.

Die AG für Allfinanzplanung ist ebenfalls weiterhin aktiv

Auch die AG für Allfinanzplanung besteht weiterhin.

Sie sitzt ebenfalls am Kirchweg 1 in Zuzwil und ist unter der UID CHE-110.341.265 beziehungsweise der Handelsregisternummer CH-020.3.027.268-1 eingetragen.

Thomas Rubli ist Präsident des Verwaltungsrats und verfügt über Einzelunterschrift. Die Gesellschaft beschreibt ihren Zweck als unabhängige Finanzplanung für Privatpersonen, Firmen und institutionelle Kunden.

Auf ihrer eigenen Internetseite bezeichnet sich die AG für Allfinanzplanung als unabhängig und neutral und wirbt unter anderem mit Vermögensberatung, Vorsorgeplanung, Pensionierungsplanung und Family-Office-Dienstleistungen. Sie erklärt ausdrücklich, finanzielle Engpässe oder Verluste ihrer Kunden vermeiden zu wollen.

Gerade vor diesem Hintergrund sind die heute bekannten Entwicklungen bei den laut Warnliste vermittelten Anlagen für frühere Kunden besonders relevant.

Multitalent: Aus Sanierung wurde Konkurs

Die Warnung nennt zunächst die Multitalent AG aus Vaduz.

Hier hat sich die Lage 2026 deutlich verschärft.

Mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 30. Juni 2026 wurde zunächst ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Der damalige Sanierungsplan sah für Insolvenzgläubiger lediglich eine Quote von 21 Prozent vor, zahlbar in drei Raten innerhalb von längstens 24 Monaten.

Doch selbst dieser Sanierungsplan kam nicht mehr zur Abstimmung.

Mit Beschluss vom 27. August 2026 wurde das Verfahren als Konkursverfahren fortgeführt, nachdem Multitalent den Antrag auf Durchführung eines Sanierungsverfahrens zurückgezogen hatte. Der für den 16. September vorgesehene Termin diente daher nicht mehr der Abstimmung über den 21-Prozent-Plan, sondern als gewöhnliche Prüfungstagsatzung und Gläubigerversammlung.

Damit ist die frühere Aussage, Anlegern drohten bei Multitalent hohe Verluste, heute eher vorsichtig formuliert.

Wie hoch die tatsächliche Konkursquote am Ende ausfallen wird, steht derzeit nicht fest.

Für Anleger ist der Unterschied entscheidend

Eine Obligation ist kein Sparkonto.

Wer eine Anleihe der Multitalent AG erworben hat, hat dem Unternehmen wirtschaftlich Geld geliehen. Im Insolvenzfall steht der Anleger deshalb als Gläubiger einem Schuldner gegenüber, dessen Vermögen nun im Konkursverfahren verwertet beziehungsweise verteilt wird.

Entscheidend ist dabei nicht, welcher Vermittler das Produkt ursprünglich empfohlen hat, sondern zunächst, welche konkrete Gesellschaft Schuldner der Anlage ist.

Betroffene sollten deshalb in ihren Unterlagen genau prüfen, welche Multitalent-Gesellschaft als Emittentin genannt wird.

Denn neben der Multitalent AG existierten beziehungsweise existieren weitere ähnlich benannte Gesellschaften.

Zweiter Problemfall: Wendelspiess Partners AG

Noch deutlicher fällt das Ergebnis der Recherche zur Wendelspiess Partners AG aus.

Die Gesellschaft befindet sich nicht lediglich in einer freiwilligen Liquidation.

Das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich eröffnete bereits mit Wirkung zum 4. März 2025 den Konkurs über die Gesellschaft. Seither firmiert sie als Wendelspiess Partners AG in Liquidation.

Noch schwerer wiegen die Ergebnisse eines Verfahrens der schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA.

FINMA stellte schwere Verstöße fest

Die FINMA teilte am 3. Juni 2026 mit, ihr Enforcementverfahren gegen Wendelspiess Partners abgeschlossen zu haben.

Nach Angaben der Behörde investierten Kunden in einen von Wendelspiess Partners selbst gegründeten und verwalteten ausländischen Fonds, der erhebliche Liquiditätsprobleme entwickelte.

Die FINMA stellte unter anderem Mängel bei der Risikoaufklärung, bei Eignungsprüfungen und beim Umgang mit Interessenkonflikten fest.

Besonders brisant:

Nach den Ergebnissen der FINMA wurden die Gelder eines großen Teils der Kunden überwiegend in einen eigenen, nicht ausreichend diversifizierten und insgesamt hochriskanten Fonds investiert.

Der Fonds verfügte Ende 2024 über ein Vermögen von mehr als 83 Millionen Schweizer Franken.

Nach Einschätzung der FINMA droht diesem Fonds heute ein Totalverlust.

Mehr als 400 Kunden waren betroffen. Viele von ihnen verfügten laut FINMA nur über mittlere oder geringe Finanzkenntnisse und hatten sich selbst als eher risikoavers eingestuft.

Trotzdem sei die vorgeschriebene Prüfung, ob das Investment für die jeweiligen Kunden geeignet sei, vollständig unterblieben.

Berufsverbote gegen Verantwortliche

Die Aufsicht verhängte deshalb gegen zwei verantwortliche Personen mehrjährige Berufsverbote.

Zudem soll Wendelspiess Partners die Bewilligung als Vermögensverwalterin entzogen werden.

Wichtig für eine faire Darstellung ist allerdings: Die FINMA-Verfügung war bei Veröffentlichung der Mitteilung noch nicht rechtskräftig und konnte beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Die Tatsache des Konkurses der Gesellschaft steht davon getrennt.

Was genau hat ATW beziehungsweise die AG für Allfinanzplanung vermittelt?

Hier muss sorgfältig unterschieden werden.

Die saldo-Warnliste erklärt ausdrücklich, ATW Allfinanz Rubli beziehungsweise das Umfeld der AG für Allfinanzplanung habe sowohl Multitalent-Anleihen als auch Anlagen von Wendelspiess Partners vermittelt.

Eine öffentlich zugängliche vollständige Liste der konkret vermittelten Produkte, Kundenzahlen oder Anlagevolumina konnten wir bei unserer Recherche dagegen nicht finden.

Ebenso wenig lässt sich anhand öffentlicher Quellen beurteilen, welche Risikoaufklärung im jeweiligen individuellen Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, aus den heutigen Problemen der Emittenten beziehungsweise Vermögensverwalter automatisch eine Pflichtverletzung des Vermittlers abzuleiten.

Das muss für jeden Einzelfall anhand der Beratungsunterlagen geprüft werden.

Gerade die Werbung mit „Neutralität“ wirft Fragen für Kunden auf

Die AG für Allfinanzplanung beschreibt ihre Tätigkeit selbst ausgesprochen selbstbewusst.

Auf ihrer Internetseite heißt es, man berate neutral und unabhängig und arbeite mit wichtigen Anbietern zusammen, um aus deren Angeboten die passenden Produkte auszuwählen.

Thomas Rubli wird als Geschäftsführer und langjähriger Finanzplaner dargestellt.

Für ehemalige Kunden stellt sich deshalb heute eine nachvollziehbare Frage:

Warum wurden ausgerechnet Anlagen empfohlen, die später in Insolvenz beziehungsweise Konkurs und bei Wendelspiess sogar in ein schwerwiegendes FINMA-Verfahren mündeten?

Diese Frage ist keine Vorverurteilung.

Sie ist eine Frage an die damalige Beratung.

Was betroffene Multitalent-Anleger jetzt prüfen sollten

Wer über ATW oder die AG für Allfinanzplanung eine Multitalent-Anleihe erworben hat, sollte zunächst sämtliche Unterlagen zusammentragen.

Dazu gehören Zeichnungsschein, Beratungsprotokoll, Prospekt, Risikohinweise, E-Mails, Kontoauszüge und sämtliche sonstigen Empfehlungen oder Präsentationen.

Anschließend muss festgestellt werden, gegen welche Multitalent-Gesellschaft die Forderung tatsächlich besteht.

Bei Forderungen gegen die insolvente Multitalent AG ist zu klären, ob die Forderung ordnungsgemäß im Konkursverfahren angemeldet wurde beziehungsweise noch geltend gemacht werden kann. Die Kanzlei des Masseverwalters weist ausdrücklich darauf hin, dass Forderungen mit den erforderlichen Nachweisen beim zuständigen Insolvenzverwalter eingereicht werden müssen.

Was Wendelspiess-Kunden prüfen sollten

Bei Wendelspiess ist die Situation anders gelagert.

Hier geht es nicht nur um einen einzelnen insolventen Anleiheemittenten, sondern um einen Vermögensverwalter und einen von diesem verwalteten Fonds.

Die FINMA hat ausgesprochen schwerwiegende Feststellungen getroffen – insbesondere zur Risikokonzentration, zur Kundeninformation, zu Interessenkonflikten und zum Fehlen von Eignungsprüfungen.

Wer über einen externen Finanzberater zu einer solchen Anlage kam, sollte deshalb unabhängig untersuchen lassen, welche Informationen der Berater damals besaß und welche Risiken er gegenüber dem Kunden erläuterte.

Ob daraus Ansprüche gegen einen Vermittler oder Berater entstehen können, hängt jedoch vom konkreten Beratungsverhältnis, dem Zeitpunkt und den vorhandenen Dokumenten ab.

Der Anleger sollte nicht nur auf die Insolvenzquote schauen

Bei gescheiterten Kapitalanlagen konzentriert sich der Blick verständlicherweise zunächst auf die Frage:

Wie viel Geld bekomme ich aus dem Konkurs zurück?

Das ist wichtig.

Es ist aber nicht zwingend die einzige mögliche Anspruchsrichtung.

Je nach Einzelfall können daneben Fragen nach Beratungsfehlern, unzureichender Risikoaufklärung, Prospektinformationen oder möglichen Pflichtverletzungen anderer Beteiligter relevant sein.

Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Gerade deshalb sollten Anleger ihre ursprünglichen Beratungsunterlagen nicht wegwerfen.

Unser Fazit

Die Warnung vor ATW Allfinanz Rubli sollte ernst genommen werden.

Die Verbindung zur AG für Allfinanzplanung ist durch die eigene ATW-Webseite ausdrücklich dokumentiert. Seit 2018 verweist ATW seine Kunden auf diese Gesellschaft; Thomas Rubli blieb nach eigener Darstellung Ansprechpartner.

Gleichzeitig wird ATW im offiziellen UID-Register auch 2026 noch als aktive Einzelfirma geführt.

Die von saldo genannten Anlageziele haben inzwischen gravierende Entwicklungen genommen:

Die Multitalent AG befindet sich im Konkursverfahren. Ein ursprünglich vorgesehener Sanierungsplan mit einer Quote von lediglich 21 Prozent wurde nicht weiterverfolgt.

Die Wendelspiess Partners AG befindet sich ebenfalls im Konkurs. Die FINMA stellte schwere Verstöße gegen finanzmarktrechtliche Verhaltenspflichten fest und warnt, dass bei dem von Wendelspiess verwalteten Fonds mit mehr als 83 Millionen Franken Anlegervermögen ein Totalverlust drohen könnte. Die entsprechende FINMA-Verfügung war zuletzt allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das bedeutet nicht automatisch, dass ATW Allfinanz Rubli oder die AG für Allfinanzplanung für die Verluste haftet.

Aber für ehemalige Kunden gibt es einen sehr konkreten Anlass, sich die damalige Beratung noch einmal genau anzusehen.

Wer sich als sicherheitsorientierter Anleger beraten ließ und am Ende Produkte erhielt, deren Anbieter beziehungsweise Verwalter heute im Konkurs stehen, sollte nachvollziehen können:

Welche Risiken wurden damals erklärt? Welche Alternativen wurden angeboten? Warum wurde gerade dieses Produkt empfohlen? Und wie wurde dokumentiert, dass die Anlage zur persönlichen Risikobereitschaft passte?

Das sind keine theoretischen Fragen mehr.

Für betroffene Anleger können sie darüber entscheiden, ob sie lediglich auf eine möglicherweise geringe Insolvenzquote angewiesen bleiben – oder ob weitere Ansprüche überhaupt geprüft werden können.

Verbraucherhinweis: Die Aufnahme in eine private Warnliste ist keine behördliche Feststellung eines Fehlverhaltens. Ebenso beweist die spätere Insolvenz eines vermittelten Produkts für sich allein noch keinen Beratungsfehler. Die konkreten Umstände einer Vermittlung müssen immer anhand des jeweiligen Einzelfalls geprüft werden.

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