Aktien am Telefon, KI-Millionen, Krypto-Träume und Unternehmensanleihen: Was die Warnmeldungen der vergangenen zwölf Monate über den grauen Finanzmarkt verraten
Für verbraucherschutzforum.berlin
Vorspann
Das Telefon klingelt. Am anderen Ende sitzt ein freundlicher Anlageberater. Er kennt eine Firma, von der kaum jemand gehört hat – aber das, so lautet die Geschichte, werde sich schon bald ändern. Ein Börsengang stehe bevor. Ein großer Konzern wolle das Unternehmen übernehmen. Eine revolutionäre KI-Software werde den Markt verändern. Immobilien, Edelholz oder Kryptowährungen versprächen Renditen, von denen Sparer nur träumen können.
Man müsse nur rechtzeitig einsteigen.
Wer die Warnmeldungen des Schweizer Verbrauchermagazins K-Geld aus den vergangenen zwölf Monaten auswertet, stößt immer wieder auf genau solche Geschichten.
Die Namen wechseln. Das Grundmuster erstaunlich wenig.
K-Geld berichtet über nicht börsennotierte Aktien, Unternehmensobligationen, Internetbroker, Kryptowährungen, KI-Investments, Edelholz, Edelmetalle und Versicherungsprodukte. Manche der genannten Unternehmen gingen später in Konkurs. Bei anderen geht es um hohe Verlustrisiken, aggressive Vertriebsformen oder schwer nachvollziehbare Unternehmensstrukturen. Wieder andere Fälle betreffen etablierte Versicherungs- oder Finanzkonzerne, bei denen K-Geld nicht das Unternehmen als solches, sondern ein konkretes Produkt oder dessen Verkauf kritisiert.
Eines muss deshalb gleich zu Beginn klargestellt werden:
Eine Warnung von K-Geld ist kein Strafurteil. Ein Unternehmen, das in einem kritischen Bericht oder auf einer Warnliste erscheint, ist damit nicht automatisch betrügerisch oder rechtswidrig tätig.
Aber die Vielzahl der Fälle zeigt, wie wichtig es geworden ist, Finanzangebote nicht nach Hochglanzbroschüren, Telefonversprechen oder vermeintlich revolutionären Technologien zu beurteilen.
K-Geld beschreibt seine eigene Finanzwarnliste als Sammlung von Unternehmen und Finanzprodukten, bei denen nach Hinweisen aus der Leserschaft Chancen und Risiken in einem Missverhältnis stehen können. Aufgeführt werden nach Angaben des Magazins auch Investments, bei denen für Laien ein Totalverlust möglich ist oder die für Kleinanleger ungeeignet sein können.
Die neue Sprache des riskanten Investments: KI statt Goldgrube
Die Verkaufsargumente haben sich verändert.
Früher lockten Verkäufer mit angeblich sensationellen Rohstofffunden, Minen, exotischen Immobilienprojekten oder Beteiligungen an jungen Technologieunternehmen. Heute fallen Begriffe wie Artificial Intelligence, automatisierter Handel, Token, Blockchain oder Krypto.
Das psychologische Prinzip bleibt ähnlich.
Der Anleger soll glauben, dass er zu einer kleinen Gruppe gehört, die eine außergewöhnliche Gelegenheit früher erkannt hat als der breite Markt.
Dass moderne Technologie tatsächlich enorme wirtschaftliche Möglichkeiten bietet, macht solche Angebote besonders überzeugend. Doch zwischen einer technologischen Revolution und dem wirtschaftlichen Wert einer einzelnen nicht börsennotierten Gesellschaft besteht ein erheblicher Unterschied.
INFOBOX: Das zentrale Missverständnis
Ein attraktiver Zukunftsmarkt ist noch keine attraktive Kapitalanlage.
Künstliche Intelligenz kann ein Milliardenmarkt sein – und die Aktie eines einzelnen KI-Unternehmens trotzdem wertlos werden.
Immobilien können langfristig wertbeständig sein – und die Obligation eines Immobilienunternehmens trotzdem ausfallen.
Kryptowährungen können im Kurs steigen – und ein eigener Token eines kleinen Anbieters trotzdem praktisch unverkäuflich sein.
Entscheidend ist nicht die Geschichte rund um das Investment, sondern welchen rechtlichen und wirtschaftlichen Gegenwert der Anleger für sein Geld tatsächlich erhält.
Alpscon: 100 Prozent Rendite und mehr
Ein besonders anschauliches Beispiel liefert die Alpscon GmbH aus Hünenberg.
K-Geld veröffentlichte am 21. Oktober 2025 den Bericht „Millionen versprochen, Risiken verschwiegen“. Nach Darstellung des Magazins wurden Interessenten über soziale Netzwerke zu Videokonferenzen gelockt. Im Mittelpunkt standen Investitionen in Kryptowährungen und eine Handelssoftware.
Noch deutlicher wird die K-Geld-Warnung im dazugehörigen Warnlisteneintrag. Dort heißt es, Vertreter hätten Jahresrenditen von 100 Prozent und mehr versprochen. Investiert werde ausschließlich in Kryptowährungen. K-Geld vermerkt außerdem, Alpscon verfüge über keine FINMA-Bewilligung und Kunden würden über Multi-Level-Marketing angeworben.
100 Prozent Jahresrendite bedeutet nichts anderes als die Aussicht, sein Kapital innerhalb eines Jahres zu verdoppeln.
Eine solche Rendite kann nicht isoliert betrachtet werden. Wo außergewöhnlich hohe Erträge versprochen werden, müssen Anleger von entsprechend außergewöhnlichen Risiken ausgehen.
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA formuliert diesen Zusammenhang sehr deutlich: Hohe Renditen seien immer mit hohen Verlustrisiken verbunden; Anleger sollten bei Angeboten, die deutlich besser erscheinen als Produkte beaufsichtigter Institute, besonders vorsichtig sein.
Prime Tech: „revolutionäre“ KI und Aktien am Telefon
Im Mai 2026 berichtete K-Geld über die Prime Tech Group AG.
Die Überschrift war unmissverständlich: „Investment mit hohem Verlustrisiko“.
Nach Darstellung des Magazins wurden Aktien des Unternehmens telefonisch angeboten. Ein von K-Geld zitierter Anleger schilderte, dass ein Verkäufer ihn über Monate hinweg kontaktiert und nach dem Sperren einer Telefonnummer mit neuen Nummern weiter angerufen habe.
Als Verkaufsargument diente eine angeblich revolutionäre Software im Bereich künstliche Intelligenz.
Der Fall verdeutlicht ein altes Vertriebsmuster in neuem Gewand: Früher war es vielleicht eine angeblich sensationelle Erfindung. Heute heißt das Schlagwort KI.
Für Anleger bleibt die entscheidende Frage dieselbe:
Wie lässt sich unabhängig überprüfen, welchen wirtschaftlichen Wert die Gesellschaft tatsächlich besitzt?
Bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft existieren Marktpreise, Publizitätspflichten, Geschäftsberichte und ein organisierter Handel.
Bei nicht börsennotierten Aktien fehlt ein solcher Markt häufig.
Selbst wenn ein Anleger seine Aktien wieder verkaufen möchte, muss deshalb erst ein Käufer gefunden werden.
Crypto Pioneers: der eigene Token und Aktien eines Ärztezentrums
Am 1. April 2026 warnte K-Geld vor Investments der Crypto Pioneers beziehungsweise CPIO AG.
Nach Darstellung des Magazins wurden Anleger telefonisch kontaktiert. Angeboten worden seien unter anderem sogenannte Crypto Pioneers Token sowie Aktien im Umfeld eines Ärztezentrums. K-Geld bezeichnete das Angebot als Anlage mit hohem Verlustrisiko.
Die Besonderheit eigener Token liegt darin, dass deren Preis nicht automatisch einen objektiv feststellbaren Unternehmenswert widerspiegelt.
Ein Token kann mit einem bestimmten Ausgabepreis versehen werden. Daraus folgt aber noch lange nicht, dass außerhalb des vom Anbieter geschaffenen Systems genügend Käufer existieren, die diesen Preis später tatsächlich bezahlen.
Auf der gegenwärtigen K-Geld-Warnliste erscheinen sowohl Crypto Pioneers (CPIO AG) als auch die Privatklinik Kreuzlingen AG.
Fintana: Erst eine Anzeige, am Ende Hunderttausende Franken
Zu den eindringlichsten von K-Geld dokumentierten Fällen der vergangenen zwölf Monate gehört Fintana.
Im April 2026 berichtete das Magazin über einen 81-jährigen Mann, der nach eigenen Angaben insgesamt mehr als 375.000 Franken im Zusammenhang mit dem Internetbroker überwiesen hatte.
Der Einstieg erfolgte nach K-Geld-Darstellung über eine Internetanzeige und einen gefälschten Medienbeitrag. Der Anleger glaubte schließlich, mit professionellen Finanzberatern zu arbeiten.
Fintana Trading Ltd. steht auch auf der laufenden K-Geld-Warnliste.
Der Fall macht eine besonders gefährliche Mechanik sichtbar.
Bei vielen Online-Anlageangeboten beginnt die Beziehung nicht mit einer Überweisung von Hunderttausenden Franken. Der erste Betrag ist häufig überschaubar. Danach baut ein angeblicher Berater Vertrauen auf. Erfolgsanzeigen auf einer Handelsplattform können den Eindruck vermitteln, das investierte Vermögen steige.
Dann folgen weitere Einzahlungsvorschläge.
Für Opfer kann dadurch eine schleichende Eskalation entstehen: Wer bereits viel eingezahlt hat, versucht Verluste durch weitere Zahlungen zu retten.
INFOBOX: Vorsicht bei der „Rettungszahlung“
Besonders gefährlich ist die Aufforderung, weiteres Geld zu überweisen, damit bereits vorhandenes Guthaben ausgezahlt werden könne.
Bezeichnungen wie „Steuer“, „Freischaltungsgebühr“, „Liquiditätsnachweis“, „Versicherung“, „Anti-Geldwäsche-Gebühr“ oder „Sicherheitsleistung“ können dabei seriös klingen.
Ein auf dem Bildschirm angezeigtes Guthaben beweist jedoch noch nicht, dass dieses Geld tatsächlich existiert oder ausgezahlt werden kann.
TradeEU Global: Das Fernsehinterview, das es nicht gab
Wie professionell Anleger inzwischen in eine solche Kontaktaufnahme geführt werden können, zeigt ein weiterer K-Geld-Fall.
Ein Leser hatte auf Facebook ein vermeintliches Interview mit einem bekannten Schweizer Fernsehmoderator gesehen. Darin wurde angeblich die Finanzplattform TradeEU Global vorgestellt.
Er fragte K-Geld, ob er die verlangten 250 Franken Startkapital einzahlen solle.
Die Antwort der Redaktion: nein.
Das Interview sei gefälscht. K-Geld empfahl, Geld ausschließlich bei Unternehmen anzulegen, die in der Schweiz entsprechend beaufsichtigt werden.
TradeEU Global beziehungsweise Trade EU Global und Tradesense Holding LTD erscheinen auch auf der laufenden K-Geld-Warnliste.
Gefälschte Nachrichtenartikel und manipulierte Interviews gehören inzwischen zu den wirkungsvollsten Methoden dubioser Investmentwerbung.
Der Nutzer glaubt nicht, einer Werbeanzeige zu folgen.
Er glaubt, einen journalistischen Bericht zu lesen.
Multitalent/Vivat: Acht Prozent Zins – dann warten Anleger auf ihr Geld
Einer der wichtigsten wiederkehrenden Fälle in der K-Geld-Berichterstattung betrifft die Vivat-/Multitalent-Gruppe.
Bereits im Oktober 2025 berichtete K-Geld, Anleger hätten über Berater Obligationen der Unternehmensgruppe erworben. Versprochen worden seien acht Prozent Zins während fünf Jahren. Das Kapital sollte nach Angaben der Anbieter unter anderem für Immobiliengeschäfte in Deutschland verwendet werden.
Nach K-Geld-Darstellung warteten Schweizer Anleger damals bereits seit mehr als sechs Monaten auf ihr Geld. Bei fünf Unternehmen seien insgesamt 53 Millionen Euro betroffen gewesen.
K-Geld hatte bereits 2021 vor entsprechenden Anlagen gewarnt. Damals erläuterte das Magazin einen entscheidenden Unterschied: Anleger investierten nicht unmittelbar in Immobilien, sondern stellten einem Unternehmen Kapital zur Verfügung. Wenn das Unternehmen ausfällt, schützt der vermeintliche Immobilienbezug nicht automatisch vor Verlusten.
Im August 2026 griff K-Geld den Fall erneut auf. Inzwischen sei eine Gesellschaft der Gruppe konkurs; eine Anlegerin müsse mit erheblichen Verlusten rechnen.
VIVAT/Multitalent erscheint auch auf der aktuellen K-Geld-Warnliste.
Wenn „Obligation“ nach Sicherheit klingt
Der Begriff Obligation wirkt auf viele Verbraucher wesentlich konservativer als „Aktie“ oder „Kryptowährung“.
Das kann täuschen.
Eine Unternehmensobligation ist wirtschaftlich zunächst ein Kredit an ein Unternehmen. Der Anleger erhält im Gegenzug den Anspruch auf Zins und Rückzahlung.
Ob dieser Anspruch am Ende erfüllt wird, hängt entscheidend von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab.
Acht Prozent Zinsen werden nicht bezahlt, weil ein Unternehmen Anlegern etwas schenken möchte.
Ein hoher Zins kann vielmehr Ausdruck eines erhöhten Finanzierungsrisikos sein.
Je schwieriger oder teurer ein Unternehmen an gewöhnliche Bank- oder Kapitalmarktfinanzierungen gelangt, desto größer kann der Anreiz sein, privaten Anlegern hohe Zinsen anzubieten.
VVK: Eine Warnserie statt eines Einzelfalls
Noch ausgeprägter zeigt sich dieses Risiko in der K-Geld-Berichterstattung über die VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG aus Teufen.
K-Geld berichtete Anfang 2026, die VVK habe Kunden über Jahre riskante Unternehmensobligationen vermittelt. Genannt wurden unter anderem die IDG Drei Anstalt und die Sun Contracting AG.
Beide Unternehmen seien inzwischen in Konkurs gegangen. In der K-Geld-Ausgabe 1/2026 hieß es dazu, Anlegern drohe der Totalverlust.
Die Geschichte ging weiter.
Im Mai 2026 veröffentlichte K-Geld einen weiteren Beitrag unter der Überschrift „VVK-Kunden droht weiterer Totalschaden“.
Im August 2026 berichtete die Redaktion schließlich über Anleger der Vopla AG, einem Unternehmen der VVK-Gruppe, die auf Zinszahlungen warteten. K-Geld schreibt dort, die von VVK vermittelten IDG- und Sun-Contracting-Obligationen seien inzwischen ausgefallen.
VVK findet sich ebenfalls auf der aktuellen K-Geld-Warnliste.
Der Fall zeigt, warum Anleger immer zwischen drei Beteiligten unterscheiden müssen:
Wer berät? Wer vermittelt? Und wer schuldet am Ende das Geld?
Diese drei Rollen können bei völlig unterschiedlichen Gesellschaften liegen.
Life Forestry: Die vermeintlich eigenen Teakbäume
Sachwerte genießen bei vielen Anlegern besonderes Vertrauen.
Ein Baum existiert. Ein Grundstück existiert. Gold existiert.
Doch daraus folgt nicht, dass der Anleger tatsächlich Eigentümer dieses Sachwertes ist.
K-Geld berichtete im Februar 2026 über die Life Forestry Switzerland AG. Das Unternehmen hatte Anlegern Investments in Teakholz angeboten und nach K-Geld-Darstellung Renditen von zwölf Prozent und mehr in Aussicht gestellt.
Am 19. November 2025 wurde über die Schweizer Gesellschaft nach Angaben des Magazins der Konkurs eröffnet.
Bei der anschließenden Aufarbeitung zeigte sich laut K-Geld, dass Anleger nicht in der angenommenen Weise Eigentümer der vermeintlich erworbenen Bäume waren.
Dieser Fall enthält eine wichtige Lektion für nahezu jedes Sachwertinvestment:
Nicht das Werbebild des Vermögenswertes entscheidet.
Entscheidend ist der Vertrag.
INFOBOX: Bei Sachwerten immer diese Frage stellen
Werden Ihnen Bäume, Gold, Solaranlagen, Container, Immobilienanteile oder andere Sachwerte verkauft, muss eindeutig feststehen, was Ihnen rechtlich gehört.
Besitzen Sie tatsächlich den Gegenstand?
Besitzen Sie lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen ein Unternehmen?
Oder erwerben Sie einen Fonds-, Gesellschafts- oder Beteiligungsanteil?
Diese Unterschiede werden spätestens bei einer Insolvenz entscheidend.
Schwarzhorn Capital und Tanovis: Das Versprechen von der kommenden Übernahme
Im Februar 2026 berichtete K-Geld erneut über Schwarzhorn Capital AG und Aktien der Tanovis AG.
Nach Darstellung des Magazins wurden Tanovis-Aktien telefonisch angeboten. Ein Verkäufer habe behauptet, das Unternehmen werde bald von Cargill übernommen. K-Geld erklärte nach eigener Prüfung, eine solche bevorstehende Übernahme treffe nicht zu.
Solche Aussagen sind für Anleger besonders wirksam.
Eine vermeintlich unmittelbar bevorstehende Übernahme erzeugt künstlichen Zeitdruck. Der Anleger soll glauben, heute noch günstig kaufen zu können, während morgen ein großer Konzern einen erheblich höheren Preis zahlt.
Dasselbe Prinzip funktioniert mit angeblich bevorstehenden Börsengängen.
Doch gerade bei nicht börsennotierten Aktien lassen sich solche Aussagen für Privatanleger oft nur schwer überprüfen.
Alpscon, Prime Tech, Crypto Pioneers: Technologie wird zum Vertriebsargument
Betrachtet man die Fälle gemeinsam, zeigt sich eine interessante Entwicklung.
Finanzvertriebe greifen aktuelle gesellschaftliche Trends immer schneller auf.
Künstliche Intelligenz, Kryptowährungen, Energiewende und digitale Plattformen sind reale wirtschaftliche Megatrends.
Genau deshalb funktionieren sie hervorragend als Verkaufsgeschichte.
Ein Anleger muss daher zwei völlig unterschiedliche Fragen auseinanderhalten:
Ist diese Technologie zukunftsträchtig?
und
Ist diese konkrete Kapitalanlage wirtschaftlich sinnvoll?
Die Antwort auf die erste Frage kann „ja“ lauten und auf die zweite trotzdem „nein“.
BDSwiss: Wie viel Schweiz steckt im Schweizer Namen?
Auch Namen können Vertrauen erzeugen.
Im April 2026 berichtete K-Geld über die BDSwiss AG. Das Handelsgericht Bern hatte dem Unternehmen nach einer Klage des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum untersagt, bestimmte Swissness-Elemente weiterzuverwenden.
K-Geld berichtete, dass die Gesellschaft zwar einen Sitz in Zug habe, ihre Tätigkeit jedoch vor allem mit Zypern verbunden sei. Das Magazin verwies zugleich auf die Risiken der angebotenen Finanzgeschäfte.
Der Fall zeigt: Ein Schweizer Name, eine Schweizer Adresse oder ein Schweizer Kreuz ersetzen keine aufsichtsrechtliche Prüfung.
Verbraucher sollten deshalb kontrollieren, welche konkrete Gesellschaft Vertragspartner ist und welche Behörde diese beaufsichtigt.
Suisse Gold: Niedriger Preis, schwieriger Rechtsweg
Nicht jeder kritische K-Geld-Bericht handelt von Insolvenz oder angeblichem Anlagebetrug.
Beim Anbieter Suisse Gold stand beispielsweise die Frage der Rechtsdurchsetzung im Mittelpunkt.
K-Geld berichtete im Oktober 2025, die Seiten Suissegold.com und Swissbullion.eu würden Edelmetalle zu niedrigen Preisen anbieten. Die Websites seien jedoch mit Adressen in New York und London beziehungsweise Unternehmensangaben auf den Britischen Jungferninseln verbunden.
K-Geld riet einem Leser vom Kauf ab und verwies insbesondere darauf, dass mögliche Rechtsstreitigkeiten im Ausland geführt werden müssten.
Auch dies ist ein Risiko, das Preisvergleiche kaum abbilden.
Der günstigste Anbieter ist nicht zwingend der wirtschaftlich günstigste Anbieter, wenn ein Kunde seine Ansprüche später kaum durchsetzen kann.
Baloise, Swiss Life, Postfinance und Axa: Eine andere Kategorie der Kritik
Besonders wichtig ist die Abgrenzung bei etablierten Finanz- und Versicherungskonzernen.
Im Oktober 2025 berichtete K-Geld kritisch über den Baloise-Auszahlungsplan „RentaSafe Time Alternative“. Ausgangspunkt war der Fall einer angehenden Pensionärin. K-Geld kritisierte insbesondere das Verhältnis zwischen Renditechancen und Verlustrisiken des Produktes und veröffentlichte auch die Stellungnahme der Baloise.
Im Dezember 2025 untersuchte K-Geld eine Swiss-Life-Calmo-Leibrente und kam beim dargestellten Kundenfall zu einer kritischen Einschätzung hinsichtlich des Verhältnisses zwischen eingezahltem Kapital und garantierter Rente.
Diese Fälle dürfen nicht mit anonymen Tradingplattformen oder insolventen Emittenten gleichgesetzt werden.
Die Kritik betrifft hier konkrete Produkte, Kosten, Risiken oder Beratungssituationen.
Das Unternehmen als solches wird dadurch nicht zu einem „dubiosen Anbieter“.
Gerade deshalb ist eine seriöse Verbraucherberichterstattung verpflichtet, diese Unterschiede sichtbar zu machen.
K-Geld-Warnliste: über hundert Namen – aber nicht automatisch neue Fälle
Die laufende K-Geld-Liste für Finanzberater und Geldanlagefirmen ist umfangreich.
Auf ihrer ersten Seite finden sich derzeit unter anderem LFS Bewirtschaftungs AG, ATW Allfinanz Rubli, AG für Allfinanzplanung, Market10, Be Brave AG, Wahl-Kredit/Wahlkredit AG, VIVAT/Multitalent-Gruppe, CTS SmartSynergy AG, Swiss Seed Capital AG, NextGen Strategie AG, Kiri-Invest/Kiri Group AG, Smart Business Solutions AG, Walnut Planet AG, SilvaTerra Projects AG, SilvaTerra AG, Holinvest AG, FinCoach AG, Finance Ready, Contus AG, Stucki+Partner GmbH, Bernhard Sattler Finanzplanung, RVT Finanz AG, Green Horizon Farms GmbH, Kantonal Treuhand, Crypto Pioneers, Privatklinik Kreuzlingen AG, Prime Tech Group AG, Atlas Law, SuxxessFX sowie TradeEU Global/Tradesense Holding LTD.
Auf den folgenden Seiten stehen zahlreiche weitere Gesellschaften und Plattformen, darunter VVK, Alpscon und Fintana.
Aber hier ist eine wichtige Einschränkung nötig:
K-Geld weist für die gesamte Rubrik „Finanzberater und Geldanlage-Firmen“ ein Aktualisierungsdatum vom 21. Mai 2026 aus. Ein individuelles Datum, wann jeder einzelne Unternehmensname erstmals aufgenommen wurde, ist in der öffentlich sichtbaren Übersicht dagegen nicht angegeben.
Deshalb wäre es journalistisch falsch, sämtliche aktuell dort aufgeführten Unternehmen als „neue Warnungen der vergangenen zwölf Monate“ zu bezeichnen.
WARNÜBERSICHT 2025/2026 ZUM ABDRUCK
Die folgende Übersicht umfasst Unternehmen beziehungsweise Angebote, die in datierten K-Geld-Berichten innerhalb des untersuchten Zwölfmonatszeitraums eine zentrale Rolle spielten oder deren Fälle von K-Geld in diesem Zeitraum weiterverfolgt wurden.
| Unternehmen / Angebot | Gegenstand der K-Geld-Berichterstattung |
|---|---|
| Alpscon GmbH | Kryptoanlage und laut K-Geld Renditeversprechen von 100 Prozent und mehr; Warnlisteneintrag verweist auf fehlende FINMA-Bewilligung. |
| Prime Tech Group AG | Telefonischer Verkauf nicht börsennotierter Aktien; Werbung mit angeblich revolutionärer KI-Software. |
| Crypto Pioneers / CPIO AG | Eigener Token und Beteiligungsangebote; K-Geld warnt vor hohem Verlustrisiko. |
| Privatklinik Kreuzlingen AG | Von K-Geld im Zusammenhang mit den Crypto-Pioneers-Angeboten beziehungsweise auf der Warnliste geführt. |
| Fintana Trading Ltd. | K-Geld dokumentierte den Fall eines Anlegers, der insgesamt mehr als 375.000 Franken überwiesen hatte. |
| TradeEU Global / Tradesense Holding LTD | K-Geld berichtete über Werbung mittels eines gefälschten TV-Interviews. |
| VIVAT / Multitalent-Gruppe | Hoch verzinste Unternehmensobligationen; Anleger warteten laut K-Geld auf Zahlungen, später weitere Verlustmeldungen. |
| VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG | Wiederholte K-Geld-Berichte über vermittelte Unternehmensobligationen und Zahlungsausfälle. |
| IDG Drei Anstalt | Von VVK vermittelte Obligationen; laut K-Geld später Konkurs. |
| Sun Contracting AG | Von VVK vermittelte Obligationen; laut K-Geld später Konkurs. |
| Vopla AG | K-Geld berichtete im August 2026 über Anleger, die auf Zinszahlungen warteten. |
| Life Forestry Switzerland AG | Teakholzinvestments; Konkurs am 19. November 2025; K-Geld berichtete über die Eigentumsproblematik der vermeintlich erworbenen Bäume. |
| Schwarzhorn Capital AG | Telefonischer Vertrieb von Start-up-Aktien, darunter Tanovis. |
| Tanovis AG | Nicht börsennotierte Aktien; K-Geld untersuchte unter anderem Verkaufsbehauptungen zu einer angeblich bevorstehenden Übernahme. |
| Everest Capital GmbH | K-Geld berichtete über Konkurs und frühere Vermittlung von Tanovis-Aktien. |
| Venstone AG | K-Geld berichtete über Konkurs und zuvor telefonisch vermittelte Aktien verschiedener Gesellschaften. |
| Screen24 AG | Im Zusammenhang mit von Venstone vermittelten Aktien genannt. |
| Hyposcout AG | Im Zusammenhang mit von Venstone vermittelten Aktien genannt. |
| Recycling Services AG | Im Zusammenhang mit von Venstone vermittelten Aktien genannt; erscheint auch auf der K-Geld-Warnliste. |
| Federli Informatik | K-Geld thematisierte ein Start-up-/KI-bezogenes Aktienangebot und dessen Verlustrisiken. |
| Whitecell Power | Im selben Zusammenhang als Start-up-Investment thematisiert. |
| Suisse Gold | K-Geld riet aufgrund der ausländischen Unternehmens- und Rechtsdurchsetzungsstruktur von einem Kauf ab. |
| BDSwiss AG | K-Geld berichtete über das Swissness-Urteil und die mit angebotenen Finanzgeschäften verbundenen Risiken. |
| Baloise | Kritik an einem konkreten Auszahlungsplan und dessen Verkauf an eine angehende Pensionärin; keine generelle Unternehmenswarnung. |
| Swiss Life | Kritik an der Wirtschaftlichkeit einer konkreten Calmo-Leibrente; keine generelle Unternehmenswarnung. |
| Postfinance / Axa | K-Geld kritisierte im Untersuchungszeitraum konkrete Spar- und Vorsorgeprodukte beziehungsweise Beratungsfälle; keine generelle Unternehmenswarnung. |
| Kantonal Treuhand | Auf der aktuellen K-Geld-Warnliste; in der Berichterstattung ging es um ein angebliches Rückerstattungsangebot. |
| Wahl-Kredit / Wahlkredit AG | Auf der aktuellen K-Geld-Warnliste geführt. |
Redaktioneller Hinweis: Diese Tabelle gibt Warnungen, Risikoeinschätzungen und Berichte von K-Geld wieder. Die Nennung ist keine Feststellung einer Straftat oder rechtswidrigen Tätigkeit durch verbraucherschutzforum.berlin.
Was Anleger aus den Fällen lernen können
Die einzelnen Geschichten sind unterschiedlich. Ihre Warnsignale ähneln sich jedoch.
| Warnsignal | Warum es problematisch sein kann |
|---|---|
| Unaufgeforderter Telefonanruf | Seriöse Kapitalanlage muss nicht durch permanenten Verkaufsdruck überzeugen. |
| Extrem hohe Rendite | Hohe erwartete Rendite bedeutet regelmäßig hohes Risiko. |
| Nicht börsennotierte Aktien | Es kann an einem Markt fehlen, auf dem die Aktien später verkauft werden können. |
| „Börsengang steht kurz bevor“ | Solche Behauptungen erzeugen Zeitdruck und sollten unabhängig überprüft werden. |
| „Großkonzern übernimmt die Firma“ | Eine nicht belegte Übernahmegeschichte kann den vermeintlichen Aktienwert künstlich attraktiv erscheinen lassen. |
| KI-, Krypto- oder Blockchain-Schlagwörter | Die Technologie sagt nichts über die Bonität oder Bewertung des konkreten Unternehmens aus. |
| Hohe Unternehmensanleihezinsen | Überdurchschnittliche Zinsen können ein Hinweis auf überdurchschnittliches Ausfallrisiko sein. |
| Anbieter im Ausland | Rechtsdurchsetzung kann teuer oder praktisch schwierig sein. |
| Unklare Unternehmensstruktur | Anleger wissen möglicherweise nicht, welcher Gesellschaft sie tatsächlich Geld geben. |
| Zusätzliche Zahlung vor Auszahlung | Forderungen nach angeblichen Steuern, Gebühren oder Freischaltungszahlungen können ein erhebliches Warnsignal sein. |
| Eigener Token ohne liquiden Markt | Ein ausgewiesener Tokenpreis garantiert nicht, dass Käufer zu diesem Preis existieren. |
Diese Warnsignale beweisen für sich allein noch keine unseriöse Tätigkeit.
Treffen mehrere gleichzeitig auf, sollte jedoch besonders sorgfältig geprüft werden.
FINMA prüfen – aber auch die Warnliste richtig verstehen
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA stellt öffentliche Verzeichnisse beaufsichtigter Institute und eine eigene Warnliste zur Verfügung.
Die FINMA erklärt ausdrücklich, dass ihre Warnliste Unternehmen und Personen enthält, bei denen Hinweise auf möglicherweise unbewilligte Finanzmarkttätigkeiten bestehen beziehungsweise entsprechende Abklärungen nicht vollständig durchgeführt werden konnten.
Gleichzeitig stellt die Behörde klar:
Ein Eintrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Tätigkeit illegal ist.
Umgekehrt gilt ebenso:
Das Fehlen eines Unternehmens auf einer Warnliste bedeutet nicht, dass ein Angebot automatisch sicher ist.
Die FINMA weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Warnliste weder vollständig noch tagesaktuell sein kann.
Die Behörde empfiehlt Anlegern deshalb unter anderem, Bewilligungsstatus und Handelsregister zu kontrollieren, ausländische Rechtsdurchsetzungsrisiken zu berücksichtigen, Renditen und Provisionen zu vergleichen und bei außergewöhnlich hohen Gewinnversprechen besonders vorsichtig zu sein.
Das gefährlichste Wort lautet: „sicher“
Die K-Geld-Fälle zeigen letztlich, dass Verbraucher nicht nur nach möglicher Rendite fragen sollten.
Sie sollten nach dem möglichen Verlust fragen.
Was geschieht, wenn das Unternehmen insolvent wird?
Was geschieht, wenn die Aktie nicht verkauft werden kann?
Was geschieht, wenn der Token keinen Käufer findet?
Was geschieht, wenn eine Immobilie weniger wert ist als erwartet?
Was geschieht, wenn die versprochene Übernahme niemals stattfindet?
Und vor allem:
Wer schuldet mir mein Geld?
Bei vielen problematischen Investments ist genau diese Antwort wesentlich komplizierter als die Werbung vermuten lässt.
Das Grundmuster bleibt gleich
Die Finanzwelt produziert ständig neue Begriffe.
Aus Internet wurde Blockchain.
Aus Blockchain wurde Krypto.
Aus Krypto wurde KI.
Morgen wird ein anderes Schlagwort Anleger faszinieren.
Doch die entscheidenden Regeln des Anlegerschutzes ändern sich kaum.
Ein seriöses Investment braucht keine erfundene Prominentenwerbung. Eine wirtschaftlich überzeugende Beteiligung sollte auch ohne täglichen Telefonanruf erklärbar sein. Wer eine Anlage nicht versteht, sollte sie nicht deshalb kaufen, weil der Verkäufer behauptet, alle anderen würden die Gelegenheit bald erkennen.
Und ein Unternehmen, das außergewöhnlich hohe Zinsen zahlen muss, sollte nicht automatisch als besonders großzügig betrachtet werden.
Vielleicht muss es schlicht besonders viel bezahlen, damit Anleger bereit sind, das Risiko zu übernehmen.
Fazit: Nicht die Firmennamen auswendig lernen – die Methode erkennen
Warnlisten sind wichtig.
Aber sie haben einen entscheidenden Nachteil: Sie reagieren auf Namen.
Namen können sich ändern.
Gesellschaften können liquidiert werden. Neue Gesellschaften können entstehen. Webseiten können verschwinden und unter einer anderen Internetadresse wieder auftauchen. Verkäufer wechseln Arbeitgeber. Aus einer Cannabis-Aktie kann ein KI-Investment werden.
Deshalb ist für Verbraucher etwas anderes noch wichtiger:
die Methode zu erkennen.
Wer unaufgefordert angerufen wird, wem zweistellige oder gar dreistellige Jahresrenditen versprochen werden, wer nicht börsennotierte Aktien ohne nachvollziehbaren Marktpreis kaufen soll, wem ein unmittelbar bevorstehender Börsengang oder eine angebliche Firmenübernahme präsentiert wird oder wer Geld an schwer überprüfbare ausländische Gesellschaften überweisen soll, sollte nicht schneller entscheiden.
Er sollte langsamer entscheiden.
Denn eines zieht sich durch fast alle großen Anlageverlustgeschichten:
Die Rendite wurde ausführlich erklärt.
Das Risiko wesentlich weniger.
Transparenz- und Quellenhinweis
Diese Auswertung umfasst öffentlich zugängliche K-Geld-Veröffentlichungen für den Zeitraum 19. September 2025 bis 19. September 2026 sowie die zum Recherchezeitpunkt öffentlich sichtbare K-Geld-Warnliste.
Die K-Geld-Rubrik „Finanzberater und Geldanlage-Firmen“ wurde nach Angaben der Website zuletzt am 21. Mai 2026 aktualisiert. Die öffentlich sichtbare Liste nennt jedoch nicht für jeden einzelnen Eintrag ein individuelles erstmaliges Aufnahmedatum. Deshalb werden aktuelle Warnlisteneinträge nicht automatisch als „neu innerhalb der letzten zwölf Monate“ eingeordnet.
Aussagen über Risiken, Vertriebsmethoden, Verluste oder Geschäftspraktiken einzelner Unternehmen werden in diesem Artikel als Wiedergabe der Berichterstattung beziehungsweise Bewertung von K-Geld gekennzeichnet. Eine Nennung in einem kritischen Artikel oder einer Warnliste ist für sich allein kein Nachweis strafbaren oder rechtswidrigen Verhaltens.
Auch die FINMA weist für ihre eigene Warnliste ausdrücklich darauf hin, dass ein Eintrag nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Tätigkeit des genannten Unternehmens illegal ist.
Redaktionsstand: 19. September 2026