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BaFin warnt vor betrügerischer Website ipsum-lim.pro: Verdacht auf Identitätsdiebstahl und fehlende Erlaubnis

geralt / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Angeboten auf der Website ipsum-lim.pro. Nach derzeitigen Erkenntnissen betreiben die dort Verantwortlichen ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen. Damit verstoßen sie gegen geltende deutsche Finanzaufsichtsbestimmungen.

Der Betreiber der Seite tritt unter den Bezeichnungen Ipsum Investment bzw. Ipsum Investment Limited auf und gibt als angeblichen Geschäftssitz eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich, an. Zudem täuscht das Unternehmen gegenüber potenziellen Anlegerinnen und Anlegern eine Genehmigung durch vermeintliche Behörden wie der European Financial Authority (FINAEU bzw. FINA EU) oder der European Financial Commission (EFC) vor.

Die BaFin stellt hierzu klar: Weder die FINAEU noch die EFC sind legitime europäische Aufsichtsbehörden. Sie verfügen über keinerlei nationale oder supranationale Mandate. Die BaFin hatte bereits am 29. August 2024 ausdrücklich vor der fingierten „FINA EU“ gewarnt. Ihre Nennung dient offenbar allein dazu, bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein trügerisches Gefühl von Sicherheit und Seriosität zu erzeugen.

Darüber hinaus ist im britischen Unternehmensregister „Companies House“ tatsächlich ein Unternehmen mit ähnlichem Namen, Ipsum Investment Partners UK Limited, unter derselben Londoner Adresse eingetragen. Die BaFin weist jedoch ausdrücklich darauf hin, keine Hinweise darauf zu haben, dass diese Gesellschaft mit der Website ipsum-lim.pro oder den darüber angebotenen Dienstleistungen in Verbindung steht. Es deutet vieles darauf hin, dass es sich auch hier um einen Fall von Identitätsmissbrauch handeln könnte.

Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Die Betreiber von ipsum-lim.pro verfügen über eine solche Erlaubnis nicht. Derartige Angebote sind illegal und für Anlegerinnen und Anleger mit erheblichen Risiken verbunden, darunter Totalverlust des investierten Kapitals.

BaFin rät zur besonderen Vorsicht

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten keinerlei Einzahlungen oder Investitionen tätigen, wenn Anbieter mit angeblichen Genehmigungen fragwürdiger Behörden werben, deren Existenz nicht offiziell belegt ist. Identitätsdiebstahl, falsche Adressen und nicht überprüfbare Lizenzangaben sind klare Warnsignale.

Wer Zweifel an der Seriosität eines Finanzdienstleisters hat, sollte die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren. Dort lässt sich prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich in Deutschland reguliert ist.

Die BaFin-Meldung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

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