Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf eines neuen Rundschreibens zur Konsultation gestellt, das sich mit den Anforderungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane von Finanzunternehmen gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) befasst. Hintergrund sind gesetzliche Anpassungen, die nun in ein neues Fit-and-Proper (FAP) Rundschreiben münden.
Ziel und Inhalt des neuen Rundschreibens
Das neue Fit-and-Proper-Rundschreiben wird das bisherige Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzen. Zudem wird es auch das Merkblatt zu den Mitgliedern der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane gemäß KWG und KAGB abdecken. Ziel dieses Rundschreibens ist es, eine klare und einheitliche Verwaltungspraxis der BaFin hinsichtlich der Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit der Führungskräfte in der Finanzbranche zu gewährleisten.
Das Rundschreiben bietet eine detaillierte Übersicht über die Ausfüllhinweise für die Anträge sowie spezifische Hinweise zur Verwaltungspraxis der BaFin. Es berücksichtigt auch die Vorgaben des Risikoreduzierungsgesetzes, das im Wesentlichen darauf abzielt, die finanzielle Stabilität und Risikominimierung im Finanzsektor weiter zu stärken.
Wichtige Änderungen durch das neue Rundschreiben
Das neue Rundschreiben wird nicht nur den rechtlichen Anforderungen gerecht, sondern auch praktische Hilfestellungen für Unternehmen bieten. Es gibt klarere Vorgaben, wie Unternehmen sicherstellen können, dass ihre Führungskräfte den Anforderungen an die Eignung, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit entsprechen. Dies umfasst Aspekte wie die fachliche Qualifikation, Erfahrung und Persönlichkeit der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Aufsichtsgremien.
Die Anforderungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz beinhalten insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung systemischer Risiken und zur Förderung einer effektiven Risikokultur innerhalb von Finanzinstituten.
Konsultation bis 13. Juni 2025
Die BaFin hat den Entwurf des neuen Rundschreibens zur Konsultation gestellt und fordert die Betroffenen sowie die Öffentlichkeit auf, Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen. Kommentare und Anregungen können bis zum 13. Juni 2025 per E-Mail an die BaFin gesendet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: Konsultation-11-25@bafin.de mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2025 (GZ: BA 51-FR 2123/00013#00005)“.
Fazit
Das neue Fit-and-Proper-Rundschreiben der BaFin ist ein wesentlicher Schritt, um die Eignung und Zuverlässigkeit von Führungskräften und Aufsichtsgremien im Finanzsektor weiter zu regeln und sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit der Konsultation möchte die BaFin sicherstellen, dass die neuen Regelungen praktikabel sind und den aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen im Finanzwesen widerspiegeln.