Dark Mode Light Mode

Wirecard-Insolvenz: BGH prüft Milliardenforderungen geschädigter Aktionäre

geralt / Pixabay

Der Skandal um den ehemaligen DAX-Konzern Wirecard beschäftigt weiterhin die Justiz – und könnte nun eine richtungsweisende Entscheidung mit enormer Tragweite nach sich ziehen: Der Bundesgerichtshof (BGH) kündigte an, sich im Oktober mit den Schadenersatzforderungen von Aktionären im Zusammenhang mit dem Wirecard-Insolvenzverfahren zu befassen.

Im Kern geht es um eine zentrale Frage: Können geschädigte Aktionäre als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Wirecard-Insolvenzmasse beteiligt werden? Oder sind sie – wie es in der Insolvenzordnung grundsätzlich vorgesehen ist – nachrangig zu behandeln und gehen bei der Verteilung leer aus?

50.000 Anleger fordern 8,5 Milliarden Euro

Laut Angaben des Gerichts haben rund 50.000 Anleger ihre Forderungen geltend gemacht – insgesamt belaufen sich diese auf rund 8,5 Milliarden Euro. Der Kontrast zur vorhandenen Insolvenzmasse könnte kaum größer sein: Derzeit stehen lediglich rund 650 Millionen Euro zur Verfügung. Eine volle Befriedigung aller Forderungen ist damit ohnehin ausgeschlossen.

Die Aktionäre sehen sich als Opfer eines beispiellosen Bilanzbetrugs. Sie argumentieren, dass sie ihre Anteile auf Basis falscher Informationen erworben haben – und damit getäuscht wurden. Ob dies jedoch ausreicht, um im Insolvenzverfahren als „normale“ Gläubiger anerkannt zu werden, ist juristisch umstritten.

Entscheidung mit Signalwirkung

Die anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte weit über den Fall Wirecard hinaus Wirkung entfalten. Denn sie könnte einen Präzedenzfall schaffen, der künftige Großinsolvenzen und den Umgang mit geschädigten Investoren grundlegend beeinflusst. Experten beobachten das Verfahren daher mit großer Spannung.

Wirecard, einst gefeierter Vorzeigekonzern im deutschen Finanzsektor, war 2020 nach Bekanntwerden massiver Bilanzmanipulationen spektakulär zusammengebrochen. Über 1,9 Milliarden Euro galten als „verschwunden“ – ein international beachteter Wirtschaftskrimi, der das Vertrauen in die Finanzaufsicht und Wirtschaftsprüfung nachhaltig erschüttert hat.

Hoffnung auf späte Gerechtigkeit

Für viele der betroffenen Kleinanleger ist der Prozess vor dem BGH ein Hoffnungsschimmer – wenn auch ein entfernter. Ob sie tatsächlich mit einer nennenswerten Entschädigung rechnen können, bleibt fraglich. Doch schon die Anerkennung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren wäre für viele ein erster Schritt zu rechtlicher Anerkennung ihres Verlusts.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ist für Oktober 2025 angesetzt. Ein Urteil dürfte noch im selben Jahr erwartet werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Starkes Jahr für DekaSpezial: Hohe Rendite, klare Strategie und solide Risikokontrolle

Next Post

Anlegeranalyse: Jahresabschluss 2024 der Windpark WTS GmbH & Co. KG – Frühe Phase mit überschaubarem Risiko, aber kaum Aussagekraft