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OVG bestätigt Erhaltungsverordnung für Quartier 112 in Berlin-Mitte

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 8. April 2025 entschieden: Die Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Erste Erweiterung Friedrichstadt“ in Berlin-Mitte bleibt in Kraft. Damit wurde ein Normenkontrollantrag mehrerer Grundstückseigentümer abgewiesen.

Die Verordnung, die das sogenannte Quartier 112 zwischen Glinka-, Französischer, Friedrich- und Jägerstraße betrifft, stellt insbesondere Abrissvorhaben unter Genehmigungsvorbehalt. Die Antragsteller wollten ihre Gebäude aus der Gründerzeit abreißen, die sie wegen baulicher Veränderungen für nicht erhaltenswert hielten. Sie hielten die Verordnung für unbegründet.

Das Gericht bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit der Verordnung. Der Bezirk Mitte habe auf Grundlage eines städtebaulichen Gutachtens nachvollziehbar dargelegt, dass das Quartier durch eine besondere Mischung historischer und zeitgenössischer Bausubstanz geprägt sei. Die typische Blockrandbebauung, die historische Struktur aus dem 17. Jahrhundert sowie die Vielfalt der Bauformen – von Geschäftshäusern des 19. Jahrhunderts über DDR-Wohnbauten bis hin zur Architektur seit den 1990er Jahren – verleihten dem Quartier seine besondere städtebauliche Eigenart.

Auch die stadtgeschichtliche Bedeutung des Gebiets sei ein ausreichender Grund für den Erhaltungsstatus. Dabei komme es nicht auf jedes einzelne Gebäude an – ob ein konkretes Bauwerk abgerissen werden darf, sei im Einzelfall zu prüfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde eingelegt werden.

Urteil vom 8. April 2025 – OVG 2 A 7/23

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