Die wirtschaftliche Misere der Taco Security, Detektei und Dienstleistung GmbH aus Dinslaken hat nun ein endgültiges Ende gefunden – allerdings kein gutes. Das Amtsgericht Duisburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens am 10. April 2025 offiziell mangels Masse abgewiesen.
Damit steht fest: Für Gläubiger und Geschäftspartner gibt es kaum Hoffnung, noch an ihr Geld zu kommen.
Gläubigerantrag scheitert – Firma komplett zahlungsunfähig
Bereits im September 2023 hatte eine Gläubigerin beim Gericht beantragt, das Insolvenzverfahren über die Taco Security GmbH zu eröffnen. Doch jetzt – rund eineinhalb Jahre später – steht endgültig fest: Es ist kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, um ein geordnetes Verfahren durchzuführen.
Das Unternehmen ist nicht nur zahlungsunfähig – es fehlt sogar das Geld, um die Kosten für das Insolvenzverfahren selbst zu decken.
Sicherheitsfirma mit Sitz in Dinslaken
Die betroffene Firma, eingetragen beim Amtsgericht Duisburg unter der Handelsregisternummer HRB 34743, hatte ihren Sitz in der Thyssenstraße 179, 46535 Dinslaken. Vertreten wurde das Unternehmen zuletzt von zwei Geschäftsführern:
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Ilayda Ögünckaya aus Dinslaken
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Arnas Kiaulenas aus Altena (Westfalen)
Die Firma war im Bereich Sicherheitsdienstleistungen und Detektei tätig.
Gläubiger bleiben auf Forderungen sitzen
Mit der Entscheidung des Gerichts ist klar: Gläubiger der Taco Security GmbH müssen ihre offenen Forderungen wohl abschreiben. Es wird kein Insolvenzverwalter mehr eingesetzt, kein Vermögen verteilt – weil schlicht nichts mehr da ist.
Dieses Schicksal trifft in der Regel vor allem kleine Lieferanten, ehemalige Mitarbeiter oder Geschäftspartner, die auf ihre Rechnungen gewartet haben.
Ein bitteres Kapitel endet
Der Fall der Taco Security GmbH ist leider kein Einzelfall. Immer wieder geraten kleine und mittelständische Unternehmen in finanzielle Schieflage – und wenn dann auch noch Rücklagen oder Vermögenswerte fehlen, bleibt nur noch das traurige Ende: Eine Insolvenz ohne Masse, bei der am Ende alle leer ausgehen.
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 67/23