Das endgültige Aus für die Grüner Blitz GmbH aus Bad Schönborn: Das Amtsgericht Karlsruhe hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens offiziell mangels Masse abgewiesen. Damit steht fest: Die Firma ist zahlungsunfähig – und es gibt nicht einmal mehr genug Geld, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchzuführen.
Gläubiger gehen wohl leer aus
Die Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 11. April 2025 trifft vor allem die Gläubiger der Grüner Blitz GmbH hart. Denn mit der Abweisung des Verfahrens ist klar: Offene Forderungen bleiben in der Regel unbezahlt, das verbliebene Vermögen reicht nicht einmal mehr für Verfahrenskosten oder eine Verwertung durch einen Insolvenzverwalter.
Unternehmen war in Bad Schönborn ansässig
Die Grüner Blitz GmbH, ansässig in der Straße Im Sand 2 in 76669 Bad Schönborn, war beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 743673 eingetragen. Geschäftsführer war Benjamin Matthias Lüddeke.
Ursprünglich hatte ein Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragt, doch wie nun bekannt wurde, fehlt es komplett an verwertbaren Mitteln.
Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, bedeutet das juristisch: Es sind keine Gelder oder Vermögenswerte vorhanden, um selbst die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens – wie Gerichtskosten oder die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken.
Für Gläubiger ist das besonders bitter: Sie bleiben in den meisten Fällen komplett auf ihren Forderungen sitzen.
Gibt es noch eine Chance?
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Allerdings ist diese Maßnahme meist nur sinnvoll, wenn neue Vermögenswerte auftauchen – was in Fällen wie diesem eher selten ist.
Die Beschwerde muss schriftlich oder als elektronisches Dokument direkt beim Amtsgericht Karlsruhe eingereicht werden.
Aktenzeichen 105 IN 1303/24