Ein weiteres Kapitel einer Firmenpleite in Brandenburg ist abgeschlossen: Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFESTO Bauausführung GmbH aus Wandlitz einen klaren Beschluss gefasst – und zwar mit bitterem Ergebnis für Gläubiger und Geschäftspartner.
Keine Chance auf Insolvenzverfahren – Antrag mangels Masse abgewiesen
Wie aus dem offiziellen Beschluss vom 10. April 2025 hervorgeht, hat das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die EFESTO Bauausführung GmbH abgelehnt. Der Grund: Es ist schlicht kein Geld mehr da, um überhaupt ein Verfahren durchzuführen.
Juristisch nennt sich das „Abweisung mangels Masse“ – ein Zeichen dafür, dass das Unternehmen so gut wie keine verwertbaren Vermögenswerte mehr besitzt. Selbst die Kosten für das Insolvenzverfahren selbst könnten nicht mehr gedeckt werden.
Betroffen ist die EFESTO Bauausführung GmbH aus Wandlitz
Das Unternehmen mit Sitz in der Beusterstraße 1 in 16348 Wandlitz, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Nummer HRB 20994 FF, ist damit offiziell zahlungsunfähig – und ohne jede Aussicht auf geordnetes Insolvenzverfahren.
Für Gläubiger, Lieferanten und Geschäftspartner bedeutet dieser Beschluss: Ihre Forderungen bleiben wohl größtenteils oder sogar vollständig unbezahlt.
Gerichtliche Entscheidung am 10. April 2025
Den Beschluss fasste Richter Beier am Amtsgericht Frankfurt (Oder) in seiner Funktion als zuständiger Insolvenzrichter.
Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr, wie dramatisch sich eine Unternehmenskrise zuspitzen kann – bis hin zu einem Punkt, an dem selbst das Insolvenzverfahren an fehlendem Geld scheitert.