Aktenzeichen: 11 IN 133/25
Baden-Baden, 7. April 2025 – Im laufenden Verfahren zur Prüfung der Insolvenzreife der Weingut Axel Bauer GmbH, ansässig in der Erlenstraße 38, 77815 Bühl, hat das Amtsgericht Baden-Baden eine Reihe präventiver Maßnahmen getroffen, um das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung zu sichern. Die Gesellschaft wird von ihrem Namensgeber und Geschäftsführer Axel Bauer vertreten und hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Mit Beschluss vom 07.04.2025 um 16:30 Uhr wurde die Rechtsanwältin Dr. Simone Lenenbach, mit Kanzleisitz in Offenburg, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ihre zentrale Aufgabe: die Sicherung und Überwachung des schuldnerischen Vermögens, um potenzielle Nachteile für Gläubiger sowie eine unkontrollierte Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.
Strenge Beschränkungen für die Schuldnerin
Das Gericht hat der Schuldnerin untersagt, eigenständig über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Kontrolle über diese Mittel wurde vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen. Zudem ist es der Schuldnerin untersagt, ohne Zustimmung der Verwalterin über weitere Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine Vermögenswerte beiseite geschafft oder Gläubiger bevorzugt werden.
Darüber hinaus wurden alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen – eingestellt und neue Maßnahmen untersagt. Damit ist ein gewisser Schutzschirm über das Unternehmen gespannt, der es ermöglicht, eine sachliche Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten durchzuführen.
Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Lenenbach ist umfassend befugt, Auskünfte bei Banken und Drittschuldnern einzuholen, Geschäftsräume zu betreten und Sonderkonten im Namen des Unternehmens zu eröffnen. Sie ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und die nötigen Masseverbindlichkeiten zur Kontoführung zu begründen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit übernimmt sie zudem eine gutachterliche Funktion: Sie hat festzustellen, ob ein rechtlicher Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob das Unternehmen über Potenzial zur Fortführung verfügt – eine Prüfung, die insbesondere bei traditionsreichen Betrieben wie einem Weingut weitreichende Bedeutung hat.
Die Schuldnerin ist verpflichtet, vollumfängliche Einsicht in ihre Bücher und Unterlagen zu gewähren sowie alle geforderten Auskünfte zu erteilen, um die Aufklärung der Vermögensverhältnisse und die Sicherung einer möglichen Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Veröffentlichung und Rechtsmittel
Die Verfügung wird im elektronischen Informationssystem der Insolvenzgerichte veröffentlicht und dort bis zu sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens oder Aufhebung der Maßnahmen gespeichert.
Gegen den Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch die Gläubiger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Baden-Baden einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Einlegung kann schriftlich oder elektronisch nach den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erfolgen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert für die Weingut Axel Bauer GmbH einen kritischen Wendepunkt: Noch ist offen, ob das Unternehmen saniert werden kann oder in ein reguläres Insolvenzverfahren übergeht. Die kommenden Wochen und die Ergebnisse der Prüfung durch die Insolvenzverwalterin werden entscheidend für die Zukunft des Weinguts sein.
Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht
07. April 2025