Die Ecowerk Windpark Framersheim Verwaltungs GmbH ist eine klassische Verwaltungsgesellschaft, deren Bilanz und Erfolgsrechnung in sehr kleinem Rahmen operieren. Mit einer Bilanzsumme von lediglich rund 27.000 Euro und keinem eigenen Personal ist sie organisatorisch minimal aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt gemäß § 267a HGB die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften in Anspruch – entsprechend schlank fällt auch der Jahresabschluss aus.
Die Bilanz zeigt kaum Bewegung. Die Aktiva bestehen vollständig aus einem Guthaben bei Kreditinstituten, das sich gegenüber dem Vorjahr nur um wenige Euro verändert hat. Auf der Passivseite dominiert das Eigenkapital mit rund 25.700 Euro. Die Verbindlichkeiten sind mit lediglich 57,50 Euro marginal, ebenso wie die Rückstellungen von insgesamt 1.150 Euro. Das spricht für eine stabile, aber auch weitgehend inaktive wirtschaftliche Struktur.
In der Gewinn- und Verlustrechnung weist die Gesellschaft für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von rund 64 Euro aus. Erträge wurden in Form von Beteiligungserträgen in Höhe von 1.500 Euro erzielt – wie bereits im Vorjahr. Diese wurden vollständig durch sonstige betriebliche Aufwendungen (1.564 Euro) aufgezehrt, sodass ein geringfügiger Fehlbetrag entsteht. Es handelt sich hierbei offensichtlich um Verwaltungskosten, die den Beteiligungserträgen gegenüberstehen.
Die Gesellschaft selbst schlägt vor, den Fehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen – ein üblicher Schritt bei einer so geringen Summe. Für Anleger ist dies unkritisch, zeigt aber auch, dass hier keine Substanzsteigerung oder relevante Überschüsse generiert werden.
Die Funktion der Gesellschaft beschränkt sich auf administrative Tätigkeiten im Rahmen eines Windparkprojekts. Sie erzielt keine operativen Einnahmen aus Stromverkauf, sondern agiert als Verwaltungsvehikel – vermutlich für eine Beteiligung an einer operativen Projektgesellschaft, in die auch die Beteiligungserträge fließen.
Aus Anlegersicht ist festzuhalten: Die Gesellschaft selbst ist nicht ertragsorientiert, sondern dient der strukturellen und organisatorischen Verwaltung. Die wirtschaftliche Substanz liegt nicht in dieser GmbH, sondern voraussichtlich in verbundenen Gesellschaften – etwa der eigentlichen Windpark-Gesellschaft. Anleger sollten also weniger auf diesen Abschluss als auf den Jahresabschluss der operativen Windpark-Beteiligung achten, wenn sie die wirtschaftliche Perspektive ihrer Investition beurteilen wollen.
Solide, unauffällig, stabil – aber für Anleger wirtschaftlich isoliert betrachtet von begrenztem Interesse.