Amtsgericht Aschaffenburg, Aktenzeichen 625 IN 144/25
Am 4. April 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Aschaffenburg im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Baze GmbH angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Dreispitzweg 3.12, 63906 Erlenbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 17047 eingetragen. Als Geschäftsführer fungieren Mehmet Emin Mamas und Fethi Yilmaz.
Die Gesellschaft wird in dem Verfahren vertreten durch die Kanzlei Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Maximilian Maierhofer bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 06021 3868330, per Fax unter 06021 3868333 sowie per E-Mail unter advokat@rae-ohly-zoeller.de.
Das Gericht hat gemäß § 21 der Insolvenzordnung die Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Auch die Einziehung von Außenständen ist hiervon betroffen.
- Ziel dieser Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen zu erhalten und einer ungeordneten Verwertung oder Verschiebung entgegenzuwirken.
Ob das Verfahren eröffnet wird, hängt unter anderem davon ab, ob die Schuldnerin über genügend Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten verfügt. Diese Prüfung obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, dessen Verkündung oder – sofern die Veröffentlichung im Internet erfolgt – zwei Tage nach dem Datum der Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg einzulegen. Sie kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erfolgen, wobei der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Aschaffenburg entscheidend ist.
Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, jedoch möglich. Die Beschwerde soll begründet werden.
Elektronische Einreichung ist zulässig, muss jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Eingaben müssen entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden. Nähere Informationen hierzu finden sich auf www.justiz.de.
Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht
04. April 2025
Aktenzeichen: 625 IN 144/25