Aktenzeichen: 91 IN 9/25
Amtsgericht Aachen – Beschluss vom 3. April 2025, 12:41 Uhr
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Aixpert Holding UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Eilendorfer Straße 215, 52078 Aachen, hat das Amtsgericht Aachen am 3. April 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26349 eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Andreas Gouder de Beauregard.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen, bestellt.
Kernaussagen des Beschlusses
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Den Drittschuldnern der Aixpert Holding UG – also Personen oder Unternehmen, die der Gesellschaft Geld schulden – ist es ausdrücklich verboten, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt – ausgenommen davon sind lediglich unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorerst eingestellt.
Ziel der Maßnahme
Mit dieser Anordnung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Aixpert Holding UG unter gerichtliche Aufsicht gestellt, um eine Benachteiligung von Gläubigern zu verhindern und das verbliebene Vermögen zu sichern. Die Maßnahme dient der Vorbereitung einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt vorübergehend die Kontrolle über das Vermögen der Gesellschaft und prüft, ob eine Insolvenzreife vorliegt und ob das Unternehmen ggf. fortgeführt oder geordnet abgewickelt werden kann.
Amtsgericht Aachen, 3. April 2025