Aktenzeichen: 67g IN 361/24 – Amtsgericht Hamburg
Am 28. März 2025 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nefes Company GmbH nicht eröffnet – mangels Masse. Gleichzeitig wurden die am 03. Dezember 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit demselben Beschluss aufgehoben. Damit ist das Verfahren abgeschlossen – und das Unternehmen faktisch am Ende.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167115, hatte am 21. November 2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, der am 28. November 2024 beim Gericht einging. Geschäftsführender Gesellschafter war Herr Emurah Memet, zuletzt mit Sitz am Kopperholdtweg 6, 22761 Hamburg.
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasste laut Eintrag die Vermietung von Räumen und Inventar, den Betrieb eines Friseursalons, den Verkauf von Unternehmen und Betriebsinventar sowie den Einzelhandel – insbesondere mit Tabakwaren.
Mit der Entscheidung des Gerichts ist nun klar:
Die Nefes Company GmbH verfügt nicht einmal mehr über die minimal notwendigen Mittel, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – insbesondere nicht für die Vergütung eines Insolvenzverwalters oder die Durchführung rechtlicher Pflichtmaßnahmen.
In der Praxis bedeutet dies:
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Das Unternehmen wird nicht saniert,
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es findet keine ordentliche Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht statt,
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Gläubiger gehen leer aus – sie erhalten keine Quote, keine Masseverteilung, keine Verfahrenseinsicht.
Die Gesellschaft wird in der Regel aus dem Handelsregister gelöscht, sobald dieser Beschluss rechtskräftig ist.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 67g IN 361/24 geführt und ist nun beendet – nicht mit einer Sanierung oder einem geregelten Insolvenzverfahren, sondern mit einem stillen, endgültigen Rückzug aus dem Wirtschaftsleben.
Für Gläubiger, Kunden und Vertragspartner bedeutet dies, dass rechtliche Schritte gegen die GmbH nicht mehr erfolgversprechend sind, da kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist. Ein bitterer, aber leider nicht unüblicher Ausgang im Insolvenzalltag.