Trotz eines formell aufgeräumten Zahlenwerks offenbart der Jahresabschluss 2023 einige klassische Schwächen, wie sie bei Projektgesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien häufig zu finden sind. Die Gesellschaft verfügt über eine solide Struktur – jedoch mit geringem Eigenkapital, hoher Verschuldung und wenig Aussagekraft zur tatsächlichen Ertragslage. Für Anleger ist daher Vorsicht geboten.
1. Anlagevermögen rückläufig – operativer Substanzverlust möglich
Das Anlagevermögen (vermutlich eine einzelne Windkraftanlage) ist gegenüber dem Vorjahr um rund 247.000 Euro zurückgegangen. Da keine Investitionstätigkeit ersichtlich ist, dürfte es sich hierbei überwiegend um planmäßige Abschreibungen handeln. Das wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen geplant sind – oder ob die Gesellschaft lediglich bestehende Anlagen wirtschaftlich „ausläuft“.
2. Eigenkapitalquote deutlich zu niedrig
Das Eigenkapital beträgt 100.000 Euro – bei einer Bilanzsumme von 2,66 Millionen Euro ergibt sich eine Eigenkapitalquote von lediglich rund 3,8 %. Das ist extrem niedrig und bedeutet, dass das Unternehmen fast ausschließlich durch Fremdkapital finanziert ist. Eine solche Kapitalstruktur ist aus Anlegersicht riskant, da bereits geringe operative Verluste die Zahlungsfähigkeit gefährden können.
3. Hohe Verschuldung, teils gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten summieren sich auf rund 2,42 Millionen Euro, davon rund 436.000 Euro gegenüber Gesellschaftern und etwa 1,97 Millionen Euro grundpfandrechtlich besichert. Ein großer Teil der Schulden hat eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren, was für langfristige Projektfinanzierung spricht – gleichzeitig bindet dies Liquidität und erschwert kurzfristige Reaktionsmöglichkeiten.
4. Keine Ergebniszahlen, keine Rücklagenbildung
Der Jahresabschluss weist keinen Bilanzgewinn und auch keinen Jahresfehlbetrag aus – es ist also nicht ersichtlich, ob das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, defizitär arbeitet oder lediglich kostendeckend betrieben wird. Die Rückstellungen wurden reduziert, was auf eine geringere Risikovorsorge oder den Abbau bestehender Risiken hindeuten könnte. Eine echte Rücklagenbildung zur Absicherung künftiger Investitionen oder Instandhaltung ist nicht erkennbar.
5. Geschäftsführung durch Konzernstruktur – Interessenkonflikte möglich
Die persönlich haftende Gesellschafterin, eine GmbH mit nur rund 76.000 Euro Stammkapital, erhält eine feste Vergütung für die Übernahme der Haftung. Es handelt sich um eine klassische Struktur, bei der das operative Risiko durch eine Kapitalgesellschaft kontrolliert wird. Aus Sicht der Anleger ist jedoch zu beachten, dass strategische Entscheidungen und Vergütungsmodelle möglicherweise nicht am wirtschaftlichen Erfolg der KG orientiert sind, sondern eher an Konzerninteressen.
6. Erleichterter Abschluss – reduzierte Transparenz
Die Gesellschaft nutzt die gesetzlichen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, wodurch auf zentrale Angaben verzichtet wurde: Es fehlt eine Gewinn- und Verlustrechnung, es fehlen Cashflow-Daten, ebenso Details zur wirtschaftlichen Entwicklung oder zu etwaigen operativen Risiken. Für außenstehende Anleger ist daher keine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit möglich.
Fazit aus Anlegersicht
Die LuV Windenergie GmbH & Co. WEA Wilhelmshaven 2 KG ist eine klassische Projektgesellschaft mit einer einzigen Windkraftanlage. Die Struktur ist nachvollziehbar, die Bilanz technisch solide – doch aus ökonomischer Sicht ist das Bild durchwachsen:
Die Eigenkapitalquote ist kritisch niedrig
Die Verschuldung hoch und langfristig gebunden
Es fehlen jegliche Angaben zur Rentabilität
Rückstellungen und Liquidität sind rückläufig
Die Transparenz ist stark eingeschränkt
Bewertung: Für Investoren ergibt sich ein unklares Bild. Ohne Zugriff auf interne Ertragszahlen oder vertragliche Grundlagen (z. B. Einspeisevergütung, Wartungskosten, Pachtmodelle) ist eine Bewertung der Beteiligung nicht belastbar. Es handelt sich um ein Unternehmen mit operativem Risiko, hoher Kapitalbindung und begrenzter Flexibilität – und das bei minimaler Kapitaldecke.
Empfehlung: Anleger sollten bei Projektgesellschaften dieser Art sehr genau prüfen, ob Sicherheiten bestehen, wie die Ausstiegsmöglichkeiten geregelt sind und welche Rolle die geschäftsführenden Gesellschafter innerhalb eines möglichen Beteiligungskonstrukts spielen.