Aktenzeichen: 61 IN 106/24
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Secureone GmbH, Audenstraße 2, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, vertreten durch den Geschäftsführer Marko Jonjic, Saalburgstraße 14, 61267 Neu-Anspach, hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe am 24. März 2025 eine vorläufige Maßnahme zum Schutz des schuldnerischen Vermögens getroffen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg unter der Nummer HRB 16479 eingetragen. Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Damit wird sichergestellt, dass keine Vermögenswerte mehr ohne Kontrolle der Insolvenzverwaltung veräußert, belastet oder verschoben werden können.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt. Sie ist tätig bei Prof. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverwalter, Hahnstraße 68–70, 60528 Frankfurt am Main. Für Rückfragen ist die Kanzlei telefonisch unter 069 9001920-60, per Fax unter 069 9001920-89 oder per E-Mail unter frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de erreichbar.
Mit dieser Maßnahme wird die wirtschaftliche Lage der Secureone GmbH zunächst gesichert, um anschließend auf Grundlage der Prüfung durch die vorläufige Insolvenzverwalterin über eine mögliche Verfahrenseröffnung zu entscheiden.
Bad Homburg v. d. Höhe, 24. März 2025
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe – Insolvenzgericht