Aktenzeichen: 43 IN 267/25
Am 24. März 2025 um 13:16 Uhr hat das Amtsgericht Bielefeld im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der E-GERRY WEBER Digital GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Neulehenstraße 8, 33790 Halle ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8104 eingetragen. Sie wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Herrn Niklas Adamkiewicz, Herrn Torsten Waack van Wasen und Herrn Arnd Buchardt vertreten. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Im- und Export sowie der Handel mit Damenmode.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, mit Kanzleisitz in der Agnes-Huenninger-Straße 2–4, 36041 Fulda, bestellt. Ihm wurde die Aufgabe übertragen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, dessen Bestand zu prüfen und die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewerten.
Im Zuge dieser Maßnahme wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit soll die Gefahr weiterer, ungenehmigter Vermögensverschiebungen unterbunden werden.
Gleichzeitig wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Die Drittschuldner der E-GERRY WEBER Digital GmbH – also deren eigenen Schuldner – wurden ausdrücklich verpflichtet, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesem Beschluss schafft das Amtsgericht Bielefeld die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein geordnetes Verfahren zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der E-GERRY WEBER Digital GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun klären, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Bielefeld, 24. März 2025
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
Ich hatte online bestellt und mit Kreditkarte im vorraus bezahlt. Hatte díe Ware retouniert und angeblich (trotz Nachweis von DHL Sendungsverfolgung das die Ware angekommen ist!) erhalte ich mein Geld nicht zurück und die Retoure wird nicht gebucht.
Zum Zeitpunkt meiner Bestellung am 06.03.2025 wurde die Zahlungsmöglichkeit Vorrauskasse angeboten. Ich finde das war eine absichtliche Täuschung.
Die Ware ist weg und mein Geld auch.
Außerdem ist auf der Homepage kein Hinweis gegeben, dass das Unternehmen insolvent ist!
Ich fühle mich getäuscht und abgezockt!