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Vorläufige Insolvenzverwaltung beim 1. Fußballclub Düren 2017 e.V. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 83/25

Das Amtsgericht Aachen hat am 21. März 2025 um 17:40 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen des 1. Fußballclub Düren 2017 e.V. weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Der Verein mit Sitz in der Mariaweilerstraße 81, 52349 Düren ist im Vereinsregister eingetragen und wird durch den Vorstand, Herrn Karsten Schümann und Herrn Wolfgang Spelthahn, gesetzlich vertreten.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Vereins bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde ein Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet. Damit sind Verfügungen des Vereins über sein Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Dennewartstraße 25–27, 52068 Aachen, bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, die finanzielle Lage des Vereins zu überwachen, das vorhandene Vermögen zu sichern und die Grundlagen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen.

Dr. Niering ist außerdem ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen des Vereins einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. In diesem Zusammenhang wurde auch den Schuldnern des Vereins (Drittschuldnern) untersagt, weiterhin an den Verein direkt zu zahlen. Künftige Leistungen dürfen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zur weiteren Absicherung des Vermögens wurden außerdem alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung, untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit dieser Anordnung schafft das Amtsgericht Aachen den notwendigen rechtlichen Rahmen, um die wirtschaftliche Situation des Vereins in geordneten Bahnen zu analysieren, Gläubigerinteressen zu wahren und über die Zukunft des 1. Fußballclub Düren 2017 e.V. zu entscheiden.

Aachen, 24. März 2025
Amtsgericht Aachen – Insolvenzgericht

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